Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 57Fedlex · Erläuternder Bericht
Einkommenssteu- Selbstfinanzie- Mindereinnahmen Mindereiner rungseffekt nahmen
Kapitalstrukturef- Mindereinnahmen Mindereinfekt nahmen
Wertschöpfungsef- Mindereinnahmen Mindereinfekt nahmen
Kapitalmarktbele- Mehreinnahmen Mehreinnahbungseffekt men
Vermögensteuer Vermögenseffekt --- Geringfügige Mindereinnahmen, aber bereits eingetreten (eskomptiert)
Umsatzabgabe Vermögenseffekt Geringfügige Min- ---
dereinnahmen, aber
bereits eingetreten
(eskomptiert)
Durch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital entstehen in einem ersten Schritt Mindereinnahmen beim Bund von netto CHF 190 Mio. Die Anpassungsreaktionen der TBTF-Banken ziehen weitere Mindereinnahmen infolge des Gewinn- und Wertschöpfungseffektes nach sich. Die Mindereinnahmen werden durch mittel- bis langfristig zusätzliche Gewinn- und Einkommenssteuereinnahmen aus der Belebung des Schweizer Kapitalmarktes und gegebenenfalls höheren Einnahmen aus dem Übergang zum Zahlstellenprinzip teilweise kompensiert.
3.2 Personelle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
3.3.1 Problembereiche des TBTF
Aufgrund der TBTF-Problematik funktionieren zentrale Marktmechanismen nicht oder nicht ausreichend. Als Folge davon kann im Extremfall sogar die finanzielle Tragfähigkeit des Staates überstiegen werden. Folgende Problembereiche können identifiziert werden.
Moral Hazard: Die implizite Staatsgarantie der als TBTF eingestuften Banken begründet ein Problem der Verantwortlichkeit: Die Gewinne systemrelevanter Banken können privat vereinnahmt werden, während die Verluste in einer Krise teilweise vom Staat und damit von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Dies setzt Anreize für die Bank, zu hohe Risiken einzugehen. Die TBTF-Regulierung ist geeignet, das Risikoverhalten des Managements sowie der Investoren in Banktitel zu beeinflussen. Die Selbstverpflichtung des Staates, eine künftige Bankenrettung zu vermeiden und eine glaubhafte Konkursandrohung sind zentrale Massnahmen. Sie sollten die Risikobereitschaft des Managements verringern. Ebenso sollte dies die Eigen- und Fremdkapitalgeber veranlassen, eine höhere Risikotransparenz zu fordern und für die Risiken der Bank eine adäquate Risikoprämie zu verlangen. Insge-