Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/63: Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF) · 73 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 52Fedlex · Erläuternder Bericht
3 Auswirkungen
3.1 Finanzielle Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
Die regulatorischen Änderungen reduzieren das finanzielle Risiko für die öffentliche Hand, v.a. für den Bund. Die Stabilität systemrelevanter Finanzinstitute wird gestärkt, die Wahrscheinlichkeit eines mit hohen Ausgaben verbundenen staatlichen Eingriffs sinkt. Die höhere Stabilität führt auch zu einer geringeren Schwankungsbreite der Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor. Sie trägt damit zur Planungssicherheit der Finanzpolitik bei. Neben dem Nutzen der Vorlage für die öffentlichen Haushalte sind auch Kosten zu berücksichtigen. Diese Kosten betreffen vorab die Einnahmenseite. Sie lassen sich unterteilen in (direkte) Auswirkungen der steuerlichen Massnahmen sowie in (indirekte) Auswirkungen der regulatorischen Massnahmen.
3.1.1 Steuerliche Massnahmen
Das vorgeschlagene steuerliche Massnahmenpaket ist mit folgenden direkten finanziellen Auswirkungen verbunden:
Durch die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital entstehen dem
Bund Mindereinnahmen von netto CHF 190 Mio pro Jahr. Unter dem Regime der Schuldenbremse müssen diese strukturellen Mindereinnahmen durch entsprechende Ausgabenkürzungen oder anderweitige Steuererhöhungen kompensiert werden. Kantone und Gemeinden profitieren davon, weil ihre Ausgaben um knapp CHF 30 Mio. sinken und weil darüber hinaus auch Unternehmen entlastet werden, die sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden.
Der Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip für Zinsen von Obligati-
onen und Geldmarktpapieren erzeugt sowohl Mehr- als auch Mindereinnahmen. Diese Effekte sind nachfolgend beschrieben; sie lassen sich jedoch nicht näher quantifizieren:
Die Unterstellung der Zinsen auf ausländischen Obligationen und Geldmarktpapieren zugunsten inländischer natürlicher Personen mit Vermögensverwaltung bei Schweizer Zahlstellen dürfte Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer bzw. der Einkommenssteuer bringen. Betroffen sind Bund und Kantone. Bei den Kantonen dürften zudem die Rückerstattungsansprüche aus der Verrechnungssteuer zunehmen.
Dem stehen Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer infolge der Freistellung der Zinsen auf inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren zugunsten der inländischen nicht-natürlichen Personen mit Schweizer Zahlstelle und der Zahlungen an Adressen in ausländischen Staaten, mit denen die Schweiz ein DBA abgeschlossen hat, gegenüber. Dies hat auch zur Folge, dass die Rückerstattungsansprüche zurückgehen. Betroffen ist in erster Linie der Bund, subsidiär über ihren Anteil an den Verrechnungssteuereinnahmen auch die Kantone.
Zinsen aus inländischen Obligationen und Geldmarktpapieren unterstehen neu dem Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU statt der Verrechnungssteuer. Es ist offen, ob der Schweiz dadurch Mehr- oder Mindereinnahmen zufliessen.