Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/66: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in den Bereichen stationäre Verbrennungsmotoren, Gasturbinen, weitere stationäre Anlagen sowie Brennstoffe und Marktüberwachung · 14 Seiten

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ons- und Klimapolitik ein international abgestimmtes Vorgehen brauche und dass ein Schweizer Alleingang nicht zielführend sei. Dies belaste den Wirtschaftsstandort über Gebühr und deshalb sei der wirtschaftsfeindliche Entwurf im Grundsatz abzulehnen.

3.3 Wirtschafts- und Fachverbände

Grundsätzlich begrüsst wurde die Vorlage von AGVS, HES, Ökostrom Schweiz, proPellets, SKMV, SwissTextiles, VSMR, VSS, und WVS, wobei auch von diesen Verbänden einzelne Aspekte der Vorlage kritisch beurteilt wurden.

Von den folgenden Verbänden wurde die Vorlage teilweise begrüsst: Carbura, EcoSwiss, Erdölvereinigung, SBV, sbv-usp, scienceindustries und Swissmem.

In einzelnen Teilen abgelehnt wurde die Vorlage von CP, EUROMOT, Infra, FER-SR,

SBS, SVGW, sgv swisselectric, swisspower und V3E.

Biofuels, cemsuisse, SLV, VSE, VERT, VSG und WKK Cogeneration enthielten sich.

Von den Wirtschafts- und Fachverbänden an der Vorlage kritisiert wurden insbesondere die neuen Bestimmungen für Verbrennungsmotoren von Notstromgruppen. Ausserdem wurde die beabsichtigte Absenkung der Grenzwerte sowohl bei den stationären Verbrennungsmotoren als auch bei den Gasturbinen als zu ambitioniert eingeschätzt, wobei zahlreiche verschiedene Anträge zu diesem Bereich eingereicht wurden. Die vorgesehene Verlängerung der Sanierungsfristen für diese Anlagen wurde verschiedentlich als zu kurz beurteilt. Weiter beanstandet wurde das verkürzte Kontrollintervall bei stationären Verbrennungsmotoren. Vereinzelt kritisiert wurde auch die geplante Anpassung bezüglich von mit Bleiverbindungen belastetem Altholz.

Einzelne Rückmeldungen der Wirtschafts- und Fachverbände betrafen Themen, welche nicht Bestandteil des Revisionsentwurfs waren.

3.4 Organisationen für Umwelt- und Gesundheit

Die Organisationen für Umwelt und Gesundheit standen der vorliegenden Revision der LRV weitgehend positiv gegenüber, jedoch wurden generell und insbesondere für Staub und Stickoxide (NOx) strengere Grenzwerte gefordert. Zudem wurde empfohlen, dass Verbrennungsmotoren von Notstromgruppen nur noch 20 h statt 50 h pro Jahr betrieben werden dürfen.

Positiv beurteilt wurden die Vorschriften bezüglich Kontrolle von Brenn- und Treibstoffen durch den Bund sowie die Präzisierung der Definition der Feuerungswärmeleistung. Begrüsst wurde auch der neue Emissionsgrenzwert für Elektrostahlwerke. Weiterhin explizit positiv erwähnt wurden die Neuerungen bezüglich Kontrollintervall für stationäre Verbrennungsmotoren, Abgaswartung für Baumaschinen, mit Bleiverbindungen belastetem Altholz sowie der automatischen Feuerungen bis 40 kW.

Weiter wurde angeregt, dass stationäre Verbrennungsmotoren nur noch mit besonders schwefelarmem Heizöl („Öko-Heizöl“) anstelle von Heizöl „Extra leicht“ betrieben werden sollen.

Von diversen Organisationen wurde eine Deklarationspflicht für Brenn- und Treibstoffe gefordert.

O254-2566