Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/66: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in den Bereichen stationäre Verbrennungsmotoren, Gasturbinen, weitere stationäre Anlagen sowie Brennstoffe und Marktüberwachung · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

- 8 -

Grenzwerts für KVA eine begrüssenswerte Nachführung des Stands der Technik. Die Firma Valorec hingegen vertrat die Ansicht, dass für Sonderabfallverbrennungsanlagen sowohl für Quecksilber als auch für Cadmium aufgrund von möglichen Emissionsspitzen ein höherer Wert von 0.1 mg/m3 vorzusehen sei.

Ziff. 822: In vielen Stellungnahmen wurde vorgeschlagen, die Anforderungen an flüssige Brenn- und Treibstoffe dahingehend zu ändern, dass stationäre Verbrennungsmotoren nur noch mit schadstoffreduziertem Heizöl („Öko-Heizöl“ statt mit Heizöl „Extra leicht“ betrieben werden dürfen (Cercl’Air, Kantone AG, BL, BS, FR, GR, LU, OW, SG, SH. SO. SZ, TI, ZG, KVU, UGZ, EKL, SGPG, SVG, svu-asep, WWF, SP).

Ziff. 823: Begrüsst wurde die vorgeschlagene Änderung von den Kantonen AG, FR, GE, GR, LU, VD sowie von Cercl’Air, KVU, EKL, Pusch, SVG, svu-asep, WWF und SP.

Swisstextiles, SBS, scienceindustries, EcoSwiss, Avesco, Novartis, Valorec und CP regten an, Notstromaggregate vom Staubgrenzwert auszunehmen. Von VSS, Erdölvereinigung, Carbura, Swissmem wurde vorgeschlagen, dass der Staubgrenzwert nur für neue Anlagen gelten soll. VERT, ETH-NPC-Verein, Grüne Partei, AefU sowie die Kantone OW, SZ und ZG vertraten die Meinung, dass der Staubgrenzwert durch einen Partikelanzahl-Grenzwert analog der Regelung für Baumaschinen zu ersetzen sei, welcher zudem für alle Anlagentypen gelten soll. EUROMOT empfahl, den Grenzwert auf 30 mg/m3 festzulegen und bei Notstromgruppen Motoren der Abgasstufe IIIA zu verlangen. Swiss TPH,

SGPG, Lungenliga, Krebsliga und UGZ forderten, den Staubgrenzwert auf 5 mg/m3 festzulegen. Von der SP, WWF, SVG, Pusch, Cercl‘Air sowie den Kantonen TG, LU, GR wurde vorgeschlagen, die Messempfehlungen dahingehend anzupassen, dass die Messung vor dem Schalldämpfer durchgeführt wird.

Ziff. 824: Vom Kanton Aargau und dem Flughafen Zürich wurde bemerkt, dass die

Grenzwerte für den Betrieb mit Bio- und ähnlichen Gasen nur gelten sollen, wenn die Anlage zu mindestens 80% mit diesen Stoffen betrieben wird. Strengere Grenzwerte (analog der geltenden Grenzwerte in BS/BL) für stationäre Verbrennungsmotoren verlangten der Cercl’Air, die Kantone AG, BL, BS, GR, LU, NE, OW, SG, SH, SO, UR, ZG, ZH, KVU,

EKL, Pusch, SGPG, SVG, svu-asep, WWF sowie die SP. Die Kantone AI, AR, FR und GL regten an, dass beim Betrieb mit Biogas keine erleichterten Grenzwerte gelten sollen.

Eine Übernahme der in der Stadt Zürich geltenden Grenzwerte empfahlen UGZ, Lungenliga und Swiss TPH. Gegen eine Verschärfung der Grenzwerte sprachen sich die BKW, Flughafen ZH, EcoSwiss, Ökostrom Schweiz und sbv-usp aus. Die Firma Hoval sowie der SVGW, Swisspower, V3E, VSG schlugen vor, die strengeren Grenzwerte nur auf Anlagen ab 1 MW anzuwenden. Die Erdölvereinigung war der Meinung, dass die Grenzwerte für Dieselmotoren bis 100 kW erst ab 2019 gelten sollen. EUROMOT äusserte den Vorschlag, die Grenzwerte für mit Bio- und ähnlichen Gasen betriebene Anlagen unverändert zu lassen. Von HES wurde die Einführung eines separaten Grenzwertes für Anlagen, welche mit Holzgas betrieben werden, vorgeschlagen. WKK Cogeneration regte an, die NOx-Grenzwerte insbesondere für Anlagen bis 100 kW weniger stark abzusenken.

Ziff. 826: Das verkürzte Messintervall wurde von den Kantonen BL, GE, SG, SH sowie von EKL, Pusch, SGPG, WWF und SP positiv beurteilt. WKK Cogeneration, VSG, V3E, Swisspower, SVGW, AGVS sowie Hoval äusserten den Vorschlag, die Messungen alle zwei Jahre durchzuführen. Zudem soll jede zweite Messung als vereinfachte Service-Messung durchgeführt werden können. Ökostrom Schweiz und sbv-usp empfahlen, bei

O254-2566