Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/96: 09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern / 10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung · 11 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Initiativen
Am 4. Juni 2009 reichte Nationalrätin Thérèse Meyer (C, FR) eine parlamentarische Initiative ein, die verlangt, im Bundesgesetz über die Ausweise für Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG; SR 143.1) vorzusehen, dass alle Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin eine herkömmliche, nichtbiometrische Identitätskarte ohne Chip beziehen können. In ihrer Begründung weist die Initiantin darauf hin, dass es gemäss dem am 1. März 2010 in Kraft getretenen Gesetz dem Bundesrat obliegt, festzulegen, welche Identitätsdokumente mit einem Datenchip versehen werden. Obwohl der Bundesrat im Vorfeld der Volksabstimmung über die Einführung biometrischer Ausweise versichert hatte, eine klassische ID beibehalten zu wollen, ist die Nationalrätin der Auffassung, dass eine solche Bestimmung ins Gesetz aufgenommen werden sollte.
Die am 27. Januar 2010 eingereichte Standesinitiative des Kantons Thurgau verlangt, im Ausweisgesetz die Übergangsbestimmung aufzuheben, wonach Identitätskarten ohne Datenchip im Inland nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nur noch während längstens zweier Jahre wie bisher in der Wohngemeinde beantragt werden können.
Anlass zu diesen beiden Initiativen gab die Revision des Ausweisgesetzes, die in der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit einem Stimmenanteil von 50,1 Prozent knapp angenommen wurde und am 1. März 2010 in Kraft trat. Mit dieser Revision wurden die Rechtsgrundlagen für die Einführung des neuen Passes (Pass 10, auch E-Pass genannt), geschaffen. Dieser Pass ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem das digitalisierte Gesichtsbild und das elektronische Bild zweier Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers gespeichert sind. All diese Daten werden zudem im zentralen Informationssystem Ausweisschriften (ISA) gespeichert. Während diese Massnahmen sowie die Modalitäten der Ausstellung von Identitätskarten im Ausweisgesetz selbst geregelt sind, ist die Möglichkeit zum Bezug einer nichtbiometrischen Identitätskarte ohne Chip lediglich in der Ausweisverordnung vorgesehen. Sowohl im Parlament als auch im Vorfeld der Volksabstimmung und bei der Ausarbeitung der Verordnung wurden drei Punkte stets besonders intensiv diskutiert: die zentrale Datenbank, die nichtbiometrische ID und die Möglichkeit, die ID in der Wohngemeinde beantragen zu können. Zu diesen Punkten wurden sechs parlamentarische Initiativen und eine Standesinitiative (Kanton Thurgau) eingereicht: 09.431 Pa.Iv. (Marra) vom 30. April 2009, Ausweisgesetz; 09.435 Pa.Iv. (Hodgers) vom 27. Mai 2009, Änderung des Ausweisgesetzes; 09.439 Pa.Iv. (Thérèse Meyer) vom 4. Juni 2009, Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern; 09.440 Pa.Iv. (SVP-Fraktion) vom 5. Juni 2009, Keine zusätzlichen biometrischen Ausweise; 09.441 Pa.Iv. (SVP-Fraktion) vom 5. Juni 2009, Biometrische Pässe ohne Datenbank; 09.516 Pa.Iv. (Germann) vom 11. Dezember 2009, Identitätskarten. Wahrung der kantonalen Kompetenzen beim Ausweisgesetz; 10.308 Kt.Iv. (TG) vom 27. Januar 2010, Ausweisgesetz. Änderung.