Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/96: 09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern / 10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung · 11 Seiten
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beziffert werden können. Für Pässe erfolgt die Beantragung zwingend bei den kantonalen Erfassungsstellen gemäss dem dafür anwendbaren Verfahren. Hierzu gehört namentlich die Möglichkeit, Anträge auch via Internet einzureichen und einen Termin für die persönliche Vorsprache zu vereinbaren. Das heutige Antragsverfahren für Identitätskarten stützt sich auf eine Technologie, welche im Jahr 2003 eingeführt wurde. Sie erreicht nun allmählich das Ende ihrer Nutzungsdauer. Zudem ist der heutige Prozess vergleichsweise zeit- und ressourcenaufwendig. Die bei den Gemeinden eingereichten Anträge werden auf dem Postweg den Kantonen zugestellt. Diese scannen die Anträge, korrigieren beim Scannen entstandene Fehler, prüfen die Angaben und die Ausweisberechtigung und geben den Antrag letztendlich zur Produktion frei. Ursprünglich war vorgesehen, diese Systeme Ende Februar 2012 definitiv nicht mehr zu verwenden. Nun muss in Zusammenarbeit mit den Kantonen geprüft werden, welche Alternativen sich bieten. In Betracht kommt etwa ein informatisiertes Antragsverfahren bei den Wohnsitzgemeinden, welches die zeitaufwendige und fehleranfällige Bearbeitung von Papieranträgen überflüssig macht. Damit würde auch der E-Government Strategie des Bundes Rechnung getragen, wonach Behörden wenn möglich auf elektronischem Weg miteinander verkehren (E-Government-Strategie Schweiz, vom 24. Januar 2007, Ziffer 2 Ziele der E-Government-Strategie; http://www.isb.admin.ch/themen/strategien/00071/ index.html?lang=de). Um diese Arbeiten auszuführen und die notwendige Infrastruktur bereitzustellen, wird mit einem Entwicklungsaufwand von ca. 3,5 Millionen Franken sowie einem Personalmehrbedarf von insgesamt zwei befristeten Stellen (350 000 Franken exkl. Arbeitgeberbeiträge/Jahr) für die Dauer von zwei Jahren gerechnet. Die Modernisierung des Antragsverfahrens für Identitätskarten bei den Wohnsitzgemeinden stellt eine neue Aufgabe sowie eine Mehrleistung dar, welche mit einem zusätzlichen Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden ist. Mehrkosten, die durch den Zusatzaufwand entstehenden, sind gemäss dem Kostendeckungsprinzip durch Gebühreneinnahmen für die Ausstellung von Identitätskarten zu decken. Entsprechend wird diese zusätzliche Aufgabe für den Bund haushaltsneutral ausfallen. Die dafür erforderlichen Mittel sind daher in das Budget und in den Finanzplan des EJPD plafonderhöhend aufzunehmen.
Welche Auswirkungen der teilweise Wegfall der Synergien bei der Beantragung von Pass und Identitätskarte im selben Verfahren auf die Gebühren genau haben wird, wird im Rahmen des durchzuführenden Projektes zu prüfen sein. Sollten zukünftig verschiedene Modelle von Identitätskarten angeboten werden, würde dies wohl auch Auswirkungen auf die Produktionskosten haben, da der Synergieeffekt verringert wird. Dies würde voraussichtlich zu einer Verteuerung der Identitätskarte führen.
4.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Die Kantone haben die Kapazitäten, einschliesslich der personellen Ressourcen, ihrer Erfassungszentren im Hinblick auf die per 1. März 2010 eingeführte Gesetzesänderung und die vorgesehene Zusammenlegung des Ausstellungsverfahrens für Pässe und Identitätskarten geplant. Diese Planung müssen die Kantone nun überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die zwei unterschiedlichen Antragsverfahren für Pässe und Identitätskarten bewältigen zu können. Die Konsequenzen dieser Überprüfung hängen von den kantonalen Gegebenheiten sowie der Frage ab, welche Investitionen im Vertrauen auf die aktuelle Regelung bereits