Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/96: 09.439 n Pa.Iv. Allen Schweizer Staatsangehörigen auch weiterhin den Bezug einer herkömmlichen, nichtbiometrischen ID ohne Chip zusichern / 10.308 n Kt.Iv. TG. Ausweisgesetz. Änderung · 11 Seiten

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1.2 Vorprüfung durch die Staatspolitischen Kommissionen

Die Staatspolitischen Kommissionen befassten sich mehrmals mit dem Thema, da die verschiedenen Initiativen zur Änderung des AwG über einen Zeitraum von über acht Monaten eingereicht wurden. Zudem verzögerte sich die Beratung dieser Initiativen mit der Einreichung einer Kommissionsinitiative: Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates stellte bei der Vorprüfung am 18. Juni 2009 den Entscheid zu fünf in ihrem Rat eingereichten Initiativen (09.431, 09.435, 09.439, 09.440, 09.441) zurück und nahm stattdessen mit 18 zu 2 Stimmen eine Kommissionsinitiative (09.471) an, welche die Anliegen der verschiedenen Initiativen (gesetzliche Verankerung der nichtbiometrischen ID, keine obligatorische zentrale Speicherung der Daten) aufnahm. Die Schwesterkommission wie auch der Ständerat sprachen sich allerdings gegen diese Initiative, zumindest gegen den zweiten Punkt aus. Ihrer Auffassung nach ist eine zentrale Datenbank unerlässlich für die Sicherheit des Schweizer Ausweiswesens; zudem könne die zentrale Datenbank nicht bereits kurz nach der Volksabstimmung schon wieder in Frage gestellt werden. Diese Gründe brachten die Kommissionsinitiative endgültig zum Scheitern.

Da die SPK des Ständerates der Initiative 09.471 nicht zugestimmt hatte, nahm die SPK des Nationalrates die Prüfung der oben genannten parlamentarischen Initiativen wieder auf und gab diesen an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2009 Folge, wobei die parlamentarische Initiative von Thérèse Meyer mit 22 zu 2 Stimmen passierte. Diesem Beschluss stimmte die ständerätliche Schwesterkommission an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2010 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu; den anderen Initiativen hingegen gab sie keine Folge.

An ihrer Sitzung vom 20. April 2010 gab die SPK des Ständerats der parlamentarischen Initiative Germann (V, TG) und der Standesinitiative des Kantons Thurgau einstimmig Folge. Die am 11. Dezember 2009 von Ständerat Hannes Germann eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, das Ausweisgesetz dahingehend zu ändern, dass die Kantone frei entscheiden können, ob die Identitätskarte ohne Chip weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und bezogen werden kann. Die am 27. Januar 2010 vom Kanton Thurgau eingereichte Standesinitiative verlangt ebenfalls, dass Identitätskarten auch nach der in den Übergangsbestimmungen der Änderung vom 13. Juni 2008 im AwG vorgesehenen zweijährigen Frist weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden können. Die nationalrätliche Schwesterkommission stimmte diesen Beschlüssen an ihrer Sitzung vom 21. Mai 2010 ebenfalls einhellig zu.

Die Anliegen der parlamentarischen Initiative von Thérèse Meyer und der Thurgauer Standesinitiative ermöglichen es, die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten. Die beiden Initiativen stellen die Speicherung in einer zentralen Datenbank nicht in Frage. Sie gewährleisten aber, dass die Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf auch weiterhin eine nichtbiometrische Identitätskarte bei ihrer Wohngemeinde beantragen können, und dass diese Identitätskarte ohne Chip weiterhin bei der Wohngemeinde bestellt werden kann, wenn dies die Kantone beschliessen.