Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/97: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) · 58 Seiten

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Bericht

1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Abgabe für Radio und Fernsehen

Das heutige System der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen, welches die Gebührenpflicht an ein betriebsbereites Empfangsgerät knüpft, ist infolge des technologischen Wandels überholt. Was ein «Empfangsgerät» ist, wird zunehmend unklarer. Diese Entwicklung untergräbt das Gebührensystem, verursacht Probleme und Mehraufwand beim Vollzug und gefährdet dadurch die Finanzierungsgrundlage des Service public im Radio und im Fernsehen. Eine neue, geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für alle Haushalte und Betriebe soll die heutige Empfangsgebühr ersetzen und damit die Finanzierung des verfassungsmässigen Service public der SRG und der privaten lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter auch unter veränderten technologischen Voraussetzungen sichern. Mit diesem Vorschlag erfüllt der Bundesrat das Anliegen einer Motion der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N), die das Parlament im September 2011 überwiesen hat.1 Die Motion verlangt vom Bundesrat, eine Vorlage zur Änderung der Gebührenpflicht im Sinne einer geräteunabhängigen Abgabe für alle Haushalte und alle Betriebe auszuarbeiten. Dabei sollen Ausnahmen von der Abgabepflicht aus sozialpolitischen Gründen und für Kleinbetriebe vorgesehen werden. Näheres unten Ziff. 1.2.1.3.

1.1.2 Weiterer Revisionsbedarf

Das total revidierte Bundesgesetz vom 24. März 2006 (RTVG2) und die ausführende Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV3) sind am 1. April 2007 in Kraft getreten. Die ersten Erfahrungen mit den neuen Regelwerken sind überwiegend positiv. Dennoch gibt es in einzelnen Punkten Revisionsbedarf. In gewissen Bereichen wird der rasanten technischen Entwicklung, welche teilweise auch schon in der Botschaft zur Totalrevision des RTVG vom 18. Dezember 20024 erwähnt wurde, Rechnung getragen. Andere Bestimmungen erwiesen sich beim Vollzug als wenig praktikabel oder erzielten aus anderen Gründen nicht den vom Gesetzgeber erwünschten Effekt. Schliesslich offenbarte die tägliche Anwendungspraxis seither neue Sachverhalte, für die das RTVG bislang keine Regelung kennt. Neun Jahre nach Verabschiedung der Botschaft zur Totalrevision des RTVG werden mit dieser Vorlage die notwendigen Anpassungen vorgenommen und die bestehenden Lücken geschlossen.

1 Motion 10.3014 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats, Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren, vom 23.2.2010.

2 SR 784.40

3 SR 784.401

4 BBl 2003 1569 ff.