Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/97: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) · 58 Seiten

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Radio- und Fernsehprogramme konsumieren. Die Empfangsgebühren sind heute die Hauptfinanzierungsquelle für Radio und Fernsehen in der Schweiz, wie auch der Vergleich mit dem Ertrag aus der Werbung zeigt: Alle Radio- und Fernsehveranstalter zusammen erzielten 2010 aus der Werbung in der Schweiz 615 Mio. Franken (netto); dies ist knapp halb so viel, wie der Ertrag aus den Empfangsgebühren ausmacht.9

1.2.1.2 Probleme beim System der Empfangsgebühr

Gebührenpflichtig ist heute, wer ein betriebsbereites Empfangsgerät bereithält. Dieses System war während langer Zeit unproblematisch, da kaum Zweifel bestanden, was unter einem Empfangsgerät zu verstehen war. Der technologische Wandel bei den Empfangsgeräten stellt diese Voraussetzung aber zunehmend in Frage. Im Zentrum der Entwicklung steht die Digitalisierung der vormals rein analogen Verbreitung von elektromagnetischen Signalen. Durch die Digitalisierung können diese Signale grundsätzlich auf allen digitalen Verbreitungswegen transportiert werden. Die früher klare Trennung in Rundfunk-Verbreitungsnetze und Fernmeldenetze verschwindet, und es kommt zur Verschmelzung des Rundfunk- und des Fernmeldebereichs. Diese Verschmelzung – auch Konvergenz genannt – erfasst neben den Verbreitungsnetzen und den darüber transportierten Inhalten auch die Empfangsgeräte. Moderne Geräte lassen sich nicht mehr eindeutig einem bestimmten einzelnen Verwendungszweck zuordnen, so wie dies früher bei einem Radio, einem Fernsehgerät oder einem Telefon der Fall war. Problemlos lassen sich viele moderne Geräte mit neuen Anwendungen oder neuer Software von Fernmeldegeräten in Rundfunkempfangsgeräte umwandeln und umgekehrt. Praktisch alle neuen Geräte sind heute multifunktional, d.h. vielseitig verwendbar (z.B. Radiowecker, GPS-Geräte mit Radioempfang, Mobiltelefone mit Radio- und/oder Fernsehempfang, Personal Computer). Selbst mit den traditionellen Fernsehgeräten kann man heute ohne grossen technischen Aufwand - via Satellitenempfang oder über eine Settop-Box - problemlos Radio hören. Erhältlich sind zudem Fernsehgeräte, mit denen auch im Internet navigiert werden kann. Im Bereich des Internets ist die Konvergenz am stärksten fortgeschritten. Dienste, Anwendungen und Geräte (Computer, Laptop, Netbook, PDA, Smartphone) sind hier kaum mehr zu trennen. So ist es heute mit privat oder beruflich genutzten Computern mit Internetanschluss problemlos möglich, Radio- und Fernsehprogramme zu konsumieren.

Der technische Wandel bei den Empfangsgeräten untergräbt das heutige Gebührensystem. Heute existiert zwar eine Praxis für die Gebührenpflicht bei multifunktionalen Geräten, die für eine Übergangsphase tragfähig ist. Es ist aber absehbar, dass in naher Zukunft die Unterscheidung von gebührenpflichtigen und übrigen Haushalten anhand des Kriteriums «Empfangsgerät» nicht mehr möglich ist. Die Entwicklungsdynamik nötigt zu komplizierten Abgrenzungen, die den Konsumentinnen und Konsumenten schwierig zu vermitteln sind und zu Rechtsunsicherheit führen. Diese Verunsicherung drückt sich auch darin aus, dass ein grosser Teil der telefonischen und schriftlichen Anfragen an die Gebührenerhebungsstelle Billag AG die Gebührenpflicht bei multifunktionalen Geräten betrifft; durch diese Anfragen wird auch der Systemaufwand erhöht.

9 inkl. Erträge Schweizer Werbefenster in ausländischen Programmen (Quelle: Stiftung Werbestatistik Schweiz).