Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/106: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 2003 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES) · 8 Seiten

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Das BGer hat sich lediglich zum elektronischen Rechtsverkehr geäussert, soweit es von der Vorlage selber betroffen ist. Weiter hielt es fest, dass die Vorlage keine Rechtsschutzbestimmungen enthält und daher die üblichen Bestimmungen der Bundesrechtspflege gelten.

Nach Auffassung von ISSS sollte die Totalrevision des ZertES zwar weitergeführt, jedoch erst abgeschlossen werden, wenn die nachstehend umschriebenen Anforderungen erfüllt werden können. Einerseits sollte die Totalrevision im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz auf die Bedürfnisse der Anwender in der Praxis ausgerichtet werden. Weiter sollte sie als Regelung der Rahmenbedingungen für Signaturverfahren in eine umfassende Gesetzgebung über die elektronische Kommunikation im Bereich des privaten und des öffentlichen Rechts eingebettet werden. Zudem ist die Vorlage auf die internationale Entwicklung der elektronischen Kommunikation abzustimmen.

Die Post und ihre Tochtergesellschaft SwissSign halten den Zeitpunkt für eine Totalrevision des ZertES für verfrüht. Sie schlagen vor, die Einführung des "geregelten Zertifikates" und der "geregelten Signatur" im Rahmen einer Teilrevision einzuführen. Ihre Kernanliegen für die Weiterverfolgung der vorgelegten Revision sind insbesondere, die Verständlichkeit des Gesetzestextes durch sprachliche Massnahmen zu verbessern und die regulatorischen Entwicklungen der EU zu berücksichtigen.

SwissMem erachtet eine Ausdehnung der elektronischen Signatur auf Unternehmen als zurzeit verzichtbar und vertritt die Meinung, dass die Verwendung von elektronischen Mitteln auf freiwilliger Basis beruhen müsse.

Die Kantone BE, FR und GE sowie Die Post sind sich durchaus bewusst, dass die Bestimmungen des ZertES ein gewisses Technologieverständnis voraussetzen. Der Gesetzesentwurf und die Erläuterungen seien jedoch in einer Sprache geschrieben, die nur für Personen zugänglich ist, welche mit der Zertifizierungstechnik vertraut sind. Damit die Signaturtechnologie bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie in Verwaltung und Wirtschaft eine breite Akzeptanz findet, sei ein sprachlich verständliches Gesetz unabdingbar.

Im Anhang findet sich eine detaillierte Übersicht zu den eingereichten Stellungnah-

men. Einzelheiten sind den entsprechenden Passagen zu entnehmen.

4 Internationale Harmonisierung

Der Kanton VD sowie SVP, economiesuisse, keyon , KPMG, ISSS, SwissMem, Die Post,

SWICO und SwissHoldings haben im Bereich der elektronischen Signatur auf europäischer Ebene Harmonisierungsdefizite entdeckt.

Der Kanton VD sowie SVP, economiesuisse, ISSS, SwissMem und Die Post führen dazu weiter aus, dass es aufgrund der internationalen Ausrichtung der schweizerischen Wirtschaft wichtig sei, dass die Gesetzgebung unseres Landes über digitale Zertifikate und den elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr auf das harmonisierte internationale Recht und dessen laufende Weiterentwicklung sowie die vorhandenen technischen Standards abgestimmt werde. Die vorliegende Revision berücksichtige neue regulatorische Entwicklungen auf europäischer Ebene nicht. Es wird daher empfohlen, die Vorlage erneut auf ihre Kompa-