Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/117: Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz · 64 Seiten
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23 der Meinung, dass klinische Versuche, bei denen die Therapiewahl aus Forschungsgründen erfolgt (z. B. über eine Randomisierung), a priori nicht in die Kategorie A gehören, und zwar auch dann nicht, wenn alle aufgeführten Bedingungen dazu erfüllt wären.
Art. 53 Information und Koordination
HKBB und Interpharma fordern die Streichung des Artikels. SGCI und Vips schlagen vor, den Satzteil "nach Möglichkeit" zu streichen.
2.Abschnitt: Verfahren bei der zuständigen Ethikkommission
Art. 54
IDS NE stellt fest, dass dieser Artikel aufgehoben werden kann, wenn man die HFV1 und die HFV2 zusammenführt.
3.Abschnitt: Verfahren beim BAG
Art. 55 Ausnahme von der Bewilligungspflicht
Keine Stellungnahme eingegangen.
Art. 56 Prüfbereiche
Keine Stellungnahme eingegangen.
Art. 57 Bewilligungsverfahren
Keine Stellungnahme eingegangen.
Art. 58 Änderungen
Keine Stellungnahme eingegangen.
Art. 59 Besondere Bestimmungen für klinische Versuche der Transplantation embryonaler oder fötaler Gewebe und Zellen
4.Abschnitt: Meldungen und Berichterstattung
Art. 60
Keine Stellungnahme eingegangen.
5.Abschnitt: Inspektionen und Verwaltungsmassnahmen
Art. 61 Inspektionen des BAG
BE fordert eine klare Auflistung, wann Inspektionen durchgeführt werden und unter welchen Umständen. Zudem fordert BE dieselben Rechte auch für die Ethikkommissionen respektive für die Kantone. VKS fordert die Streichung des Passus "Es kann Dritte mit der Durchführung ..." und verweist auf die Stellungnahme zu Artikel 49. KMU schlägt eine Ergänzung gemäss Art. 78 Bst. 3 des Mehrwertsteuergesetzes vor.
Art. 62 Verwaltungsmassnahmen
FR, GE und VKS fordern die gleichen Rechte auch für die Ethikkommissionen.
4.1.4 4. Kapitel: Übrige klinische Versuche