Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/117: Ausführungsrecht zum Humanforschungsgesetz · 64 Seiten

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Mehrere Kantone betonen, dass die Umsetzung des neuen Rechts zeitaufwändig ist, insbesondere die Neuorganisation der Ethikkommissionen. Daher wird – mit unterschiedlich starkem Nachdruck – eine Übergangsfrist für die Umsetzung des neuen Rechts verlangt. ZG, BS, BL, BE, GR und JU kritisieren bzw. bedauern das Fehlen einer Übergangsfrist. Auch GDK und Uni NE befürworten eine Übergangsfrist; letztere insbesondere mit Hinweis auf die zu schaffenden Konkordate für die interkantonale Kooperation. Für LU, OW, NW und UR ist eine Übergangsphase zwingend vorzusehen. AI fordert hierfür zwei Jahre.

Anhänge

UniNE Recht schlägt vor, die Anhänge ganz aus der Verordnung zu entfernen und diese bei der Koordinationsstelle zu führen.

Anhang 1

Ziffer 3: DekMedUnibe, UniBE und Insel fordern, neben der ICD-10-Klassifizierung auch noch die Diagnoseliste DSM-4-R für Psychiatrie und Neurologie aufzuführen. SAKK, CTC ZH und SCTO fordern einen dynamischen Verweis, weil die ICD-10-Liste regelmässig überarbeitet und 2015 schon eine neue Version erscheinen wird.

Anhang 2

SCTO schlägt vor, die Kategorien anzugeben. SVV lehnt die Kategorisierung ab.

Anhang 3

Allgemein

TI fordert, dass die Dokumente zu folgenden Ziffern in der jeweiligen Landessprache eingereicht werden: 1.1, 1.4, 2.1, 3.1, 4.1, 1.4, e 1.5, 2.4, 2.5, 3.4, 3.5, 4.3

Ziffer 1.01: KAV, LU, TI, UR und OW fordern, dass das Basisformular in der jeweiligen Landessprache einzureichen ist.

Ziffer 1.03: DekMedUnibe, Insel und Uni Be verlangen, dass der CRF auch elektronisch eingereicht werden kann. SAKK verlangt, dass der CRF auch als Draft eingereicht werden darf.

Ziffer 1.08: SCTO verlangt die Streichung dieser Ziffer.

Ziffer 1.09: AGEK, BE, CTU SG, Uni Ba Klin Forsch fordern die Streichung von Ziffer 1.9

Ziffer 1.10: AGEK und SG fordern einen GCP-Nachweis, SCTO verlangt folgenden Zusatz „GCP-Weiterbildungszertifikate nach anerkannten Schweizer Richtlinien“. CTC ZH fordert, die Nennung eines GCP-Weiterbildungszertifikats nach den Richtlinien des Instituts.

Ziffer 1.11: DekMedUnibe, Insel und Uni Be fordern die Streichung dieser Ziffer.

Ziffer 2.11: CTC ZH fordert die Auflistung eines GCP-Weiterbildungszertifikats nach den Richtlinien des Instituts.

Ziffer 2. 15: CTC ZH fordert die explizite Aufführung von Qualitätskontrollen (z.B. Monitoring).

Ziffer 3.11: CTC ZH fordert die Auflistung eines GCP-Weiterbildungszertifikats nach den Richtlinien des Instituts.

Ziffer 3. 14: CTC ZH fordert die explizite Aufführung von Qualitätskontrollen (z.B. Monitoring).

Ziffer 4.4: CTC ZH fordert die Auflistung eines GCP-Weiterbildungszertifikats nach den Richtlinien des Instituts.

Anhang 4

Allgemein