Botschaft
Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten
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Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe ist die Vergabe der verfügbaren Trassen an die EVU. Die Infrastrukturbetreiberinnen sorgen für eine optimale Zuteilung von Trassen an die interessierten Unternehmen oder stellt der Trassenvergabestelle die für eine optimale Zuteilung der Kapazitäten erforderlichen Grundlagen zur Verfügung. Eine Besprechung mit den Fachdiensten der EU-Kommission hat gezeigt, dass die im Rahmen der Vernehmlassung zum 2. Teilpaket der Bahnreform 2 vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung einer Trassenvergabestelle in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, insbesondere deren vorgesehene Kompetenzen für eine Übernahme der betreffenden EU-Richtlinie noch nicht ausreichen wird. Um die künftige Ausgestaltung der Trassenvergabestelle oder die organisatorische und rechtliche Weiterentwicklung von Infrastruktur und Verkehr zu untersuchen, wurde vom UVEK eine Expertengruppe eingesetzt. Diese Expertengruppe soll bis im 2012 eine umfassende Analyse vorlegen. Ziel ist es, gestützt auf die Ergebnisse eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten.
Zudem soll für die potenziellen Nutzer die Transparenz über die effektive Nutzung der Infrastruktur verbessert werden, indem die Infrastrukturbetreiberinnen neben den relevanten technischen Parametern der Infrastrukturanlagen auch deren Belegung gemäss dem aktuellen Netzfahrplan auf dem Internet zugänglich machen.
1.3.4 Verbesserung der Interoperabilität
Mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2 übernimmt die Schweiz die Vorschriften der EU zur Interoperabilität (vgl. Botschaft vom 20. Oktober 2010).14 Die
Interoperabilität schafft Voraussetzungen zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahn gegenüber der Strasse und vereinfacht so den Warenaustausch mit unserer wichtigsten Handelspartnerin, der Europäischen Union. Sie erleichtert auch die Aufgabe, den Transitverkehr auf der Nord–Süd-Achse auf dem direktesten Weg und mit der Bahn zu bewältigen. Aufgrund ihrer
Verlagerungspolitik und des Ziels einer koordinierten Verkehrspolitik hat die Schweiz grosses Interesse an einem harmonisierten und interoperablen
Eisenbahnsystem in Europa.
Konkret angewendet werden die in den Interoperabilitätsrichtlinien der EU enthaltenen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) durch die Harmonisierung der Zugsicherungs- und Kommunikationssysteme. Die Unternehmen fördern im Rahmen ihrer Erneuerungs- und Ausbauprogramme die Interoperabilität mit den Infrastrukturen anderer Infrastrukturbetreiberinnen im In- und Ausland und schaffen optimale Übergangsverhältnisse.
Wichtig für die Interoperabilität ist die Migration der bestehenden Zugsicherungen (SIGNUM/ZUB) auf das auf europäischer Ebene standardisierte System ETCS (European Train Control System). Zu diesem Zweck werden die bestehenden streckenseitigen Zugsicherungssysteme SIGNUM und ZUB 121 durch EuroZUB und EuroSignum und ETCS Level 1 Limited Supervision abgelöst. Die BAV-Strategie sieht in einer ersten Phase die Migration des Normalspurnetzes zu ETCS Level 1 Limited Supervision (ausgenommen Zahnradstrecken und Strecken mit ETCS Level 2) vor. Bis Ende 2015 sind die Nord-Süd-Achsen und bis Ende 2017 das restliche Normalspurnetz umzurüsten.
14 BBl 2011 911