Botschaft
Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
Mit der Bestellung des Betriebs und des Substanzerhalts der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur für die Jahre 2013–2016 verknüpft der Bund konkret die Erwartung, dass folgende Ziele erreicht werden:
− Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus,
− Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Netzes,
− Optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten,
− Verbesserung der Interoperabilität,
− Erhöhung der Produktivität.
1.3.1 Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus
Der Bundesrat erwartet von den Infrastrukturbetreiberinnen, dass sie ein hohes Sicherheitsniveau im Schweizer Schienenverkehr gewährleisten. Unter Berücksichtigung des wirtschaftlich und finanziell Tragbaren, der technischen Normen und Sicherheitsvorschriften und des Gefährdungspotenzials soll dieses Sicherheitsniveau mit geeigneten Massnahmen optimiert werden. Dabei gilt es, insbesondere die folgenden Zielsetzungen zu erreichen:
− Ein hoher Schutz vor Zugskollisionen und Entgleisungen ist gewährleistet.
− Eine hohe Sicherheit des Personals ist gewährleistet.
− Das Sicherheitsniveau in bestehenden Eisenbahntunnels wird im Rahmen der
Substanzerhaltungsprogramme auf den anerkannten Stand der Technik gebracht.
− Die Sanierungsprogramme für die Bahnübergänge sind abzuschliessen, so dass
Ende 2014 (innerhalb der gesetzlich vorgegeben Frist) alle Bahnübergänge gesetzeskonform sind.
− Im Bereich des Zugangs zu Perrons und des Aufenthalts auf diesen wird im
Rahmen von Um- und Neubauten eine hohes Sicherheitsniveau gewährleistet.12
− Risiken aus Altlasten und aus Störfällen werden so reduziert, dass sie den
gesetzlichen Vorgaben genügen.
Zudem sind die Unternehmen verpflichtet, ein umfassendes Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsystem (SMS) zu betreiben. Die Infrastrukturbetreiberinnen beachten die Vorgaben zum SMS der EU-Sicherheitsrichtlinie (2004/49/EG). Das BAV überprüft im Rahmen seiner Sicherheitsaufsicht die Funktionsfähigkeit des SMS in der Praxis. Bei bedeutenden Bauvorhaben am Bahnstromnetz erarbeiten die Infrastrukturbetreiberinnen zudem (Gesamt-)Schutzkonzepte.
12 Die Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen und Anlagensanierungen für die Ausgestaltung des sicheren Bereichs auf Perrons sind 2013 zwischen Infrastrukturbetreiberin und BAV abzustimmen. Rechtliche Grundlage bildet die Ausführungsbestimmung zur EBV zu Art. 21, AB 21.2, Ziffer 5.