Botschaft
Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
1Mit diesem Beschluss wird ein Verpflichtungskredit bereitgestellt, der dazu dient, die mit der LV 2013–2016 bei den konzessionierten Eisenbahnunternehmen (mit Ausnahme der SBB) bestellten Leistungen abzugelten. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Jahre der LV-Periode und die dafür bestimmten Zahlungsrubriken der Finanzrechnung werden im Rahmen der jährlichen Budgetberatungen vom Parlament beschlossen.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
Finanzielle Auswirkungen
Gestützt auf dem vom 18. August 2010 beschlossenen Finanzplan waren für die Jahre 2013–2016 für die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der SBB-Infrastruktur und der Privatbahninfrastruktur 8778 Millionen Franken vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Aufstockung der Eidgenössischen Räte im Dezember 2010 von jährlich 30 Millionen Franken für die Privatbahninfrastruktur ergibt sich insgesamt ein Betrag von 8898 Millionen Franken. Davon waren 6346 Millionen Franken für die SBB-Infrastruktur und 2552 Millionen Franken für die Privatbahninfrastruktur vorgesehen.
Gemäss des Entscheids des Bundesrates zur Finanzpolitischen Standortbestimmung für den Voranschlag 2012 und Legislaturfinanzplan 2013–2015 darf ein Mehrbedarf nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Bundeshaushalts führen. Die vorgeschlagenen Aufstockungen des Zahlungsrahmens für die SBB-Infrastruktur und des Verpflichtungskredits für die Privatbahninfrastruktur zur Finanzierung des Mehrbedarfs in der Finanzrechnung des Bundes sind durch eine entsprechende Reduktion der Speisung des FinöV-Fonds zu kompensieren. In den Jahren 2013– 2016 beträgt die Reduktion der Speisung des Fonds 650 Millionen Franken.
Aufgrund dieser reduzierten Speisung des FinöV-Fonds kann die Bevorschussungslimite nur knapp eingehalten werden. Aufgrund der höheren Bevorschussung des Fonds sind künftig höhere Zinsen aus dem Fonds zu zahlen und die Dauer der Rückzahlung der Bevorschussung verlängert sich. Insgesamt werden dadurch die künftig verfügbaren Mittel für Investitionen reduziert. Gemäss heutigen Planungen sind keine Verzögerungen bei Projekten für die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) zu erwarten.
Personelle Auswirkungen
Die Vorlage bringt keinen personellen Mehraufwand mit sich.
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die Vorlage hat keine direkten Auswirkungen auf die Kantone. Sie ermöglicht indessen, die Finanzierung der gemeinsam von Bund und Kantonen finanzierten Strecken der Privatbahninfrastrukturen in der Periode 2013–2016 weiterzuführen.
Bei den Kantonen, die für die Realisierung von Erweiterungsinvestitionen auf SBB-Strecken Beiträge zugesagt haben, entsteht ein entsprechender finanzieller Aufwand.