Botschaft
Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 34Fedlex · Erläuternder Bericht
Tabelle 6
Erweiterungen Privatbahnen
Privatbahnen: LV 2013-2016 (in Millionen Franken)
nicht finanzierte Erweiterungen
-2012 2013-2016 2017- Total
BLS: DS Frischingweg – Kehrsatz - 16.1 29.3 45.4 BLS: Kreuzungsstelle Hüswil - 26.6 2.3 29.9 MGI: Güterbahnhof Zermatt 0.2 10.3 - 10.5 RBS: Umfahrung Boll-Sinneringen - 30.0 - 30.0 RhB: Angebotskonzept Retica 30 - 10.8 - 10.8 TPC: AOMC Anpassung Linienführung - 30.0 - 30.0
1.5.7 Vergleich Mittelbedarf - verfügbare Mittel
Gegenwärtig finden die eigentlichen Verhandlungen mit den Unternehmen und den Kantonen über die Leistungsvereinbarungen für die Periode 2013–2016 statt. Zwischen dem Bedarf und den beim Bund und den Kantonen verfügbaren finanziellen Mitteln besteht eine geringfügige Differenz.
Es ist unumgänglich, dass die Unternehmen im Rahmen der Verhandlungen Abstriche bei den bisher eingeplanten Investitionen machen und dies in Abhängigkeit ihrer Dringlichkeit und der finanziellen Mittel der Kantone. Es wird Aufgabe der Infrastrukturbetreiberinnen sein, die Investitionsvorhaben entsprechend den vereinbarten Zielsetzungen (vgl. Ziff. 1.2.3.1) neu zu priorisieren und aufzuzeigen, welche Vorhaben ohne Verletzung gesetzlicher Vorgaben beziehungsweise ohne Schaden für das Netz hinausgeschoben werden können. Dazu gehört auch die Überprüfung von Normen, Standards und Fristen (vgl. Ziff. 1.3.1).
Unter Einbezug der Kantone werden die 2013–2016 voraussichtlich verfügbaren Mittel insbesondere im Rahmen des Offertverfahrens für die Periode 2013–2016 auf die Unternehmen verteilt werden müssen. Diese Mittel gewährleisten eine mittelfristige Substanzerhaltung der Privatbahninfrastruktur.
Dagegen war abzusehen, dass zusätzliche Erweiterungsinvestitionen, Vorhaben für Tunnel- und Bahnhofsanierungen nur teilweise finanziert werden können und deshalb zurückgestellt werden müssen. Mit der Aufstockung des Verpflichtungskredits um 385 Millionen Franken gegenüber der Finanzplanung stellt der Bund für die Privatbahninfrastruktur pro Jahr fast 100 Millionen Franken zusätzlich gegenüber dem Mittel der Jahre 2011–2012 zur Verfügung; es versteht sich von selbst, dass die Kantone ihren Teil an der Finanzierung ebenfalls zusichern können.
Damit das bestehende Eisenbahnnetz in seiner Ausdehnung und Qualität erhalten bleibt und längerfristig auf einen akzeptablen Sicherheitsstandard (dringend sind insbesondere die Sanierung von Tunnels und Bahnübergängen) gehoben werden kann, muss geprüft werden, wie auch in Zukunft für die Privatbahnen mehr Mittel verfügbar gemacht werden können.
Die folgende Tabelle stellt die voraussichtliche Entwicklung der Bundesbeiträge für die Periode 2013–2016 dar.