Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 23 _____________________________________________________________________________________

werden darf, wenn die mangelnde Versorgungsleistung für die Gesamtversorgung eine lebenswichtige Bedeutung hat. Indiziert ist eine solche Mangellage etwa dann, wenn eine generelle Unterversorgung besteht oder wenn bei einer Monopolsituation der einzige Anbieter oder bei einem Oligopol einzelne bedeutende Anbieter eines lebenswichtigen Produkts oder einer lebenswichtigen Dienstleistung ausfallen. Von einem Angebotsausfall müssen zudem grössere Teile des Landes betroffen sein. Entscheidend ist letztlich aber stets, dass die Wirtschaft einer solchen Versorgungskrise aus eigener Kraft nicht mehr Herr wird.

Im globalisierten Güteraustausch kommt heutzutage vor allem den Dienstleistungen, namentlich den Transporten, der Telekommunikation und der Informationstechnologie, eine zunehmend grössere Bedeutung zu. Durch entsprechende Vorbereitungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung gilt es deshalb, die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft und ihrer lebenswichtigen Betriebe zu stärken, damit ihre Versorgungsfunktion in einer Krise sichergestellt werden kann.

2.1.4.4 Beiträge der Fachdienste

Fachdienste auf allen Ebenen der Gemeinwesen erfüllen wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz: Sie stellen die allgemeinen Gefahrengrundlagen wie z. B. Gefahren- und Risikokarten. Bei unmittelbar drohender Gefahr oder bei Ereignissen beurteilen sie z. B. als Lawinen- und/oder Naturgefahrenkommissionen in den Gemeinden und Kantonen die Gefahrensituation und bereiten Entscheidgrundlagen für Führungsorgane vor. Sie planen und begleiten die Ausführung von Notfallmassnahmen durch die Einsatzkräfte.

Im Bereich der Naturgefahren hat der Bundesrat zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Fachdienste und zur besseren Vernetzung mit den Führungsorganen in den Jahren 2007 und 2010 im Zusammenhang mit dem Projekt Optimierung von Warnung und Alarmierung (OWARNA) Massnahmen beschlossen33 und verschiedenen Bundesstellen Aufträge erteilt, die bis 2018 gemeinsam mit den Kantonen umzusetzen sind. Insbesondere muss die Vorhersage von Naturereignissen und die Information der Bevölkerung in Gefahrensituationen und bei Ereignissen verbessert sowie die Einsatzfähigkeit der Fachdienste gestärkt werden. Die Massnahmen werden durch den Lenkungsausschuss Intervention Naturgefahren LAINAT koordiniert.

Auch im ABC-Bereich spielen die verschiedenen Fachdienste und Fachexperten eine wichtige Rolle. Sie koordinieren die Vorsorgemassnahmen, beraten und unterstützen im Ereignisfall die Führungsorgane sowie die Einsatzorganisationen mit entsprechenden Fachexpertisen. Diese Fachstellen beziehungsweise Fachexpertinnen und -experten sind teils im Pikettdienst organisiert, sodass sie rasch die notwendige fachliche Unterstützung leisten können. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung sowie der Umwelt bei ABC-Gefahren. Organisatorisch sind die ABC-Fachstellen sowie ABC-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in der Koordinationsplattform ABC der Kantone (KPABC) zusammengeschlossen, die wiederum mit den Fachstellen auf Bundesstufe vernetzt ist.

33 Gestützt auf den Schlussbericht OWARNA vom 12. Dezember 2006 und den Folgebericht OWARNA vom 26. Mai 2010 (www.planat.ch).