Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 30Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 27 _____________________________________________________________________________________
Seit Herbst 2009 sind die Stabschefinnen und -chefs der KFO im Rahmen der Konferenz der Kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz in einer interkantonalen Konferenz zusammengeschlossen. Gleiches gilt für die ABC-Koordinatorinnen und -Koordinatoren der Kantone und des Bundes. Diese Plattformen dienen aber in erster Linie der Koordination vorsorglicher Massnahmen und nicht der Ereignisbewältigung.
2.1.5.3 Gemeinsame Führung Bund–Kantone
Der Bund hat mit dem Bundesrat, seinem Sicherheitsausschuss, dem BST ABCN sowie den Sonder- und Krisenstäben Gremien, die für die Bewältigung von Krisen auf Stufe Bund vorgesehen sind. Die Kantone sind in einzelnen beratenden und vorbereitenden Gremien des Bundes vertreten.42
Der mit dem SIPOL B 2010 geschaffene Konsultations- und Koordinationsmechanismus SVS (KKM SVS) soll die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Sicherheitspolitik und im Krisenmanagement verbessern. Die Hauptpartner des SVS – der Bund und die Kantone – sind im KKM SVS paritätisch vertreten. Der Bundesrat ist in der politischen Plattform mit den Chefinnen und Chefs des VBS und des EJPD vertreten, die kantonalen Fachkonferenzen mit den Präsidentinnen und Präsidenten der KKJPD und der RK MZF. Bei Bedarf können weitere Exekutivmitglieder beigezogen werden. Auf der operativen Ebene – im Steuerungsausschuss – sind Bundesämter und interkantonale Konferenzen, Fach- und Koordinationsgremien vertreten. Der Steuerungsausschuss wurde Anfang 2011 gebildet und hat seine Arbeit aufgenommen. Sein Vorsitz soll durch eine Delegierte oder einen Delegierten wahrgenommen werden, der von Bund und Kantonen gemeinsam ernannt und durch eine Geschäftsstelle unterstützt wird. Die Wahl dieser oder dieses Delegierten wird im Verlauf des Jahres 2011 erfolgen. In Fach- und Arbeitsgruppen sollen technische, einsatzspezifische und organisatorische Problemstellungen sowie Ausbildungsfragen, inklusive Übungen, bearbeitet werden.
Bisher existieren nur bei der Polizei Strukturen und Entscheidabläufe, die alle Kantone und die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund abdecken. Bei der Katastrophen- und Nothilfe fehlen zum Voraus festgelegte kantonsübergreifende Koordinations- und Führungsstrukturen sowie verbindliche und standardisierte Abläufe, die in Krisen eine effiziente Zusammenarbeit unter den Kantonen sowie zwischen den Kantonen und dem Bund fördern.
Ein weiteres Element der gemeinsamen Führung von Bund und Kantonen ist die gemeinsame Lagedarstellung. In dieser Hinsicht präsentiert sich die Situation in den Kantonen uneinheitlich: Eine Mehrheit der Kantone verfügt zwar über ein solches System, es besteht aber keine Einheitlichkeit. Verschiedene Kantone greifen auf mehr als ein System zurück. Weit verbreitet sind die elektronische Lagedarstellung der NAZ (in elf Kantonen zumindest teilweise im Einsatz) sowie das Informations- und Einsatzsystem
42 Eine Vertretung der Kantone in entscheidbefugten Bundesgremien steht nicht zur Debatte; sie würde der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung grundlegend widersprechen.