Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 26 _____________________________________________________________________________________
indem sie, basierend auf den Produkten des Nachrichtenverbunds Schweiz39 und weiterer Quellen, die Grundlagen für die Lagebeurteilung und Entscheidfindung beschaffen, Entwürfe für Anordnungen oder Anträge erarbeiten und den Vollzug von Entscheiden überwachen. Zudem koordinieren sie die Zusammenarbeit zwischen den Departementen und externen Stellen.
2.1.5.2 Führung Kantone
Das Krisenmanagement auf Stufe Kanton ist mit jenem des Bundes vergleichbar. Primär sind dafür die Direktionen beziehungsweise Departemente sowie kantonalen Ämter verantwortlich. Sie bereiten sich inhaltlich und organisatorisch (Task Forces, Sonderstäbe) auf die Bewältigung von Krisenlagen vor und stellen der kantonalen Exekutive entsprechende Anträge.
Innerhalb des Kantonsgebiets trägt die Kantonsregierung die politische Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung. Wie der Bund arbeiten die Kantone im Ereignis- oder Krisenfall so lange wie möglich in ihren ordentlichen Strukturen: Bei Alltagsereignissen führt eine Einsatzleiterin oder ein Einsatzleiter – in der Regel eine Führungsperson der Polizei oder Feuerwehr – die Partnerorganisationen. Wenn mehrere Partnerorganisationen zusammen über längere Zeit im Grosseinsatz stehen, übernimmt das Kantonale Führungsorgan (KFO)40 die Koordination der Mittel und die Sicherstellung der Verbindung zu den vorgesetzten Regierungsstellen. Das KFO steht bei Katastrophen und Notlagen immer in der Führungsverantwortung, die operative Führung der Einsatzkräfte delegiert es aber in der Regel an die Führungskräfte der eingesetzten Formationen. Das KFO beurteilt die Bedrohungen und Gefahren und veranlasst Planungen und Vorbereitungen. Es berät die Exekutive und schlägt allfällige Notmassnahmen vor. Im Einsatz koordiniert beziehungsweise führt das KFO den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben, Zivilschutz sowie Dritten (z. B. Armee oder zivilen Partnern). Das KFO besteht in der Regel aus der Leitung, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und den Ressortchefinnen oder -chefs von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben und Zivilschutz. Bei Bedarf werden weitere Spezialistinnen und Spezialisten aufgeboten.
Bei der Katastrophenhilfe und Hilfe in Notlagen spielt grundsätzlich die Nachbarschaftshilfe; zum Teil gibt es auch regionale Vereinbarungen. Es gibt wenig bindende Vereinbarungen zwischen den Kantonen. Auf nationaler Ebene schlossen die Kantone 2005 eine entsprechende Vereinbarung für den interkantonalen Einsatz des Zivilschutzes ab.41 Die Bewältigung von Schadenereignissen in den vergangenen Jahren (Sturm Lothar 1999, Hochwasser 2005 und 2007) hat gezeigt, dass die Führungs- und Einsatzkräfte der Kantone, insbesondere die Feuerwehr und der Zivilschutz, sich rasch, unbürokratisch, wirksam und über längere Zeit gegenseitig unterstützen können.
39 Bei diesem Nachrichtenverbund machen sich mit Sicherheitsfragen befasste Behörden von Bund und Kantonen lagerelevante Informationen gegenseitig zugänglich. Das Lagebild, das vom NDB geführt wird, ist für alle angeschlossenen Stellen auf einer geschützten elektronischen Plattform abrufbar.
40 In einzelnen Kantonen spricht man auch vom Kantonalen Führungsstab (KFS) oder vom Kantonalen Krisenstab (KKS).
41 Vereinbarung vom 13. Mai 2005 über die interkantonale Hilfeleistung durch den Zivilschutz bei Katastrophen und Notlagen (von allen Kantonen unterzeichnet).