Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 25 _____________________________________________________________________________________
Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates besteht aus den Chefinnen und Chefs des VBS (Vorsitz), des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Er bereitet Beratungen und Entscheide des Bundesrats in sicherheitspolitischen Fragen vor und koordiniert sicherheitspolitisch relevante Geschäfte. Er beurteilt die sicherheitsrelevante Lage, koordiniert Aufträge an den Nachrichtendienst des Bundes und an das Bundesamt für Polizei, und er bespricht departementsübergreifende Bundesratsanträge sicherheitspolitischen Inhalts.
Seit Anfang 2011 besteht der BST ABCN.36 Er ist ein Organ des Bundes und hat gemäss ABCN-Einsatzverordnung vom 20. Oktober 201037 folgende Aufgaben:
- Zurverfügungstellung von Szenarien für die vorsorgliche Planung;
- Koordination der vorsorglichen Planung und Ausbildung zur Bewältigung von ABCN-Ereignissen;
- Überprüfung der Einsatzbereitschaft durch regelmässige Übungen;
Im Ereignisfall übernimmt der BST ABCN zusätzlich folgende Aufgaben:
- Beurteilung der Gesamtlage;
- Antragstellung an den Bundesrat für Massnahmen zur Bewältigung eines ABCN-Ereignisses sowie Koordination und Vollzug dieser Massnahmen;
- Koordination mit weiteren Stäben des Bundes, mit den kantonalen Führungsorganen und mit den zuständigen Stellen im Ausland;
- Koordination der Fachunterstützung der Kantone durch die zuständigen Bundesämter und des Einsatzes der zusätzlich erforderlichen Ressourcen.
Als permanente Stabsstelle des BST ABCN verfolgt die NAZ mit ihrem Melde- und Lagezentrum laufend und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern die bevölkerungsschutzrelevante Lage in der Schweiz und beurteilt diese. Mit der elektronischen Lagedarstellung38 trägt sie zum Wissensgleichstand unter den Partnern des Bevölkerungsschutzes bei. Die bevölkerungsschutzrelevante Lage konzentriert sich auf die natur- und technologiebedingten Gefahren, deren Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen sowie die zur Bewältigung des Ereignisses erfolgten Aktivitäten. Sie ergänzt damit die Bedrohungslage, die vom Nachrichtendienst des Bundes und anderen Bundesbehörden erstellt wird.
Bei Bedarf kann der Bund Ad-hoc-Stäbe, Koordinationsorgane oder Task-Forces bilden. Diese haben, wie die Sonder- und Krisenstäbe, nur beschränkte Weisungs- oder Entscheidbefugnisse und unterstützen den Bundesrat, die Departemente oder Dritte,
36 Der Bund hat weitere Sonder- und Krisenstäbe, die auf die Bewältigung bestimmter Ereignisse ausgerichtet sind und nur im Ereignisfall aufgeboten werden. Ihre Bereitschaft wird durch Alarmorganisationen, Piketts, feste Standorte und Infrastrukturen sowie regelmässige Trainings zusammen mit externen Partnern (u.a. Kantone) sichergestellt (z. B. SOGE, Sonderstab Geiselnahme und Erpressung).
37 SR 520.17
38 Durch die Sammlung der Informationen von Kantonen, Fachstellen, Netzbetreibern und weiteren Partnern entsteht in der elektronischen Lagedarstellung ein Gesamtbild. Die zusammenfassenden Lageberichte und -karten der NAZ verdichten die Informationen und geben einen Überblick über die Lage in der Schweiz und im Ausland.