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Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 12 Seiten

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II

Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt.

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Anhang (Ziff. II)

Änderung bisherigen Rechts

Die nachstehenden Gesetze werden wie folgt geändert:

1. Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 20024

Art. 3 Bst. c

Dieses Gesetz fördert und entwickelt:

c. den Ausgleich der Bildungschancen in sozialer und regionaler Hinsicht, die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen sowie die Chancengleichheit und Integration von Ausländerinnen und Ausländern;

4 SR 412.10