Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten
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Beratungspersonen wahrnehmen kann. Die Umsetzung und Qualitätssicherung im Bereich Diskriminierungsschutz wird sachgerecht von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern betreut, welche eng mit dem BFM zusammenarbeitet, das auf Bundesebene die Gesamtkoordination im Integrationsbereich wahrnimmt. Der Kredit der FRB soll zur Erfüllung der Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung beim Diskriminierungsschutz plafonderhöhend um 200‘000 Franken erhöht werden.
Des Weiteren erachtet der Bundesrat die Prüfung einer Ergänzung des Bundesgesetzes über die Prävention und Gesundheitsförderung (SR 818.31)33 mit integrationsspezifischen Bestimmungen nach wie vor als erstrebenswert und zielführend. Diese Gesetze werden in den Eidgenössischen Räten behandelt oder sind bereits verabschiedet worden. Zu prüfen ist, ob sich durch Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe bzw. durch entsprechende Massnahmen die Integrationsförderung in diesen Bereichen verbindlicher gestalten lässt.
Die Weiterentwicklung des Bildungsraumes Schweiz ist für den Erfolg der Integration namentlich sozial schwächerer und bildungsferner Zugewanderten von grosser Bedeutung. Daher werden bei der Entwicklung des geplanten Bundesgesetzes über die Weiterbildung entsprechend koordinierte Bestimmungen zum Integrationsrecht zu prüfen sein.
1.3 Die beantragte Neuregelung
Der Gesetzesentwurf baut auf dem Prinzip des "Fördern und Fordern" auf. Integration wird dabei als mehrseitiger, gesamtgesellschaftlicher Prozess verstanden, der eine horizontale und vertikale Querschnittaufgabe aller drei staatlichen Ebenen unter Einbezug der Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft darstellt. Integration bezweckt die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für eine chancengleiche Teilhabe der Ausländerinnen und Ausländer am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben und dient so dem langfristigen Zusammenhalt sowie der Prosperität und Weiterentwicklung unseres Landes.
Integration soll einerseits gefördert werden. Zu diesem Zweck bauen die drei staatlichen Ebenen bestehende Integrationshindernisse* ab. Auf der gemeinsamen Grundlage der im Rahmen der TAK entwickelten Prinzipien sowie weiteren durch Verhandlungen erarbeiteten Konkretisierungen erarbeiten sie jeweils auf ihrer Ebene Strategien zur Umsetzung der Integrationspolitik. Ein wichtiges Instrument zur Koordination werden dabei die kantonalen Integrationsprogramme* bilden, welche vom Bund mitfinanziert werden.
Eine gute Integration im Einzelfall soll durch positive Anreize begünstigt werden. So soll eine gute Integration mit einer besseren ausländerrechtlichen Bewilligung belohnt werden. Andererseits soll die Eigenverantwortung der Ausländerinnen und Ausländer in Bezug auf die Integration auch eingefordert werden können. Eine
33http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/07492/index.html?lang=de, Stand am 1. Juli 2011