Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

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schlechte Integration soll auch sanktioniert werden können. Eine schlechte Integration, etwa die Nichteinhaltung einer Integrationsvereinbarung, kann ausländerrechtliche Konsequenzen wie den Verlust der Aufenthaltsbewilligung zur Folge haben. Insgesamt sollen die Integrationserfordernisse verbindlicher ausgestaltet werden.

Die Gesetzgebung zum Diskriminierungsschutz soll nach dem Willen des Bundesrates nicht ausgebaut, aber besser durchgesetzt werden. Das bedingt eine Verstärkung der Informationstätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden in Bezug auf den Schutz vor Diskriminierung.

Insgesamt wird mit der Teilrevision bezweckt, sowohl die Integrationsförderung in allen wichtigen staatlichen Bereichen wie auch das Einfordern von Eigenverantwortung der Zugewanderten in Bezug auf die Integration konsequenter und verbindlicher zu regeln und damit wirksamer zu gestalten.

Einzelne Bestimmungen in der heute geltenden Verordnung werden auf Gesetzesstufe angehoben. Die Ausführungsbestimmungen werden auf das Inkrafttreten der Vorlage totalrevidiert.

Die zentralen Punkte der Vorlage sind die folgenden:

Regelstrukturansatz: Die künftige Integrationspolitik des Bundes setzt auf den sogenannten Regelstrukturansatz: Integration soll in der Schule, in der Ausbildung, im Beruf, im Gesundheitsbereich etc. und vor Ort im Quartier, also in den entsprechenden "Regelstrukturen", passieren.

Mit dem Bericht zu den Problemen der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz34 wurde in 11 integrationsrelevanten Bereichen erhoben, wo die grössten Integrationsdefizite bestehen und die Chancengleichheit noch nicht erreicht ist. Als Folge dieses Berichts wurde der Regelstrukturansatz im Bericht über den Handlungsbedarf und die Massnahmenvorschläge der zuständigen Bundesstellen im Bereich der Integration von Ausländerinnen und Ausländer erstmals mit 46 konkreten Massnahmen skizziert und umgesetzt (Massnahmenpaket Integration des Bundes*).

Bund und Kantone sowie benachbarte Staaten haben mit dem Regelstrukturansatz gute Erfahrungen gemacht. Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass die Massnahmen in den Regelstrukturen bedürfnisgerechter und konkreter ausgestaltet werden können und die Umsetzungsverantwortung in den bestehenden Strukturen vor Ort verankert werden kann. Dadurch wird gewährleistet, dass unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem ausländerrechtlichen Status von den Bedürfnissen im Einzelfall ausgegangen wird, die in der Regel durch den Bildungsstand, die sozio-ökonomische Lage, den Gesundheitszustand sowie auch durch die

34Probleme der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz,

Bestandesaufnahme der Fakten, Ursachen, Risikogruppen, Massnahmen und des integrationspolitischen Handlungsbedarfs, Bundesamt für Migration im Auftrag des Departementsvorstehers EJPD, Juli 2006, (vgl.

http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/integration/berichte/berintegr-2006-d.pdf, Stand am 1. Juli 2011)