Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

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In den Vorbereitungen für die Revision des Jugendförderungsgesetzes vom 6. Oktober 198924 wurde bereits darauf geachtet, die integrationspolitischen Anliegen aufzunehmen. Diese sind auf Verordnungsstufe weiter zu konkretisieren, damit jugendliche Personen mit Migrationshintergrund* ausdrücklich in die Fördermassnahmen eingeschlossen werden können.

Das Kulturförderungsgesetz vom 11. Dezember 200925 formuliert Zweck und Ziele und die damit verbundenen Grundsätze und Massnahmen in offener und breiter Weise, sodass auch die Anliegen der Integration darin eine ausreichende Rechtsgrundlage finden.

Der Programmauftrag an die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR nach Artikel 24 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 200626 umfasst einen breiten Integrationsauftrag. Dieser beschränkt sich nicht nur auf die Kulturen und Sprachgemeinschaften in der Schweiz, sondern bezieht auch Integrationsleistungen zugunsten von Sprachgemeinschaften und Kulturen mit ein, weswegen sich eine Anpassung dieses Erlasses nicht aufdrängt.

Eines der Ziele des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 200327 und der Jugendstrafprozessordnung vom 20. März 200928 ist die Resozialisierung delinquenter Jugendlicher. Der Jugendanwältin oder dem Jugendanwalt steht bei der Anwendung des Rechts eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung. Darin sind auch Integrationsmassnahmen implizit enthalten. Um ein Sonderstrafrecht für jugendliche Ausländerinnen und Ausländer zu vermeiden, wurde deswegen auf eine Aufnahme von integrationsspezifischen Bestimmungen im Jugendstrafgesetz und in der Jugendstrafprozessordnung verzichtet.

Eine integrationsspezifische Anpassung des Epidemiengesetzes vom 18. Dezember 197029 wurde verworfen, weil dieses Gesetz aufgrund seines Zweckes ohnehin mit Blick auf die unterschiedlichsten Zielgruppen konzipiert worden ist und eine situative Antwort auf migrations- oder integrationsspezifische Anliegen ermöglicht.

24SR 446.1

25Noch nicht in Kraft, vgl.

http://www.parlament.ch/sites/doc/CuriaFolgeseite/2007/20070043/Schlussabstimm ungstext%20NS%20D.pdf, Stand. 1. Juli 2011

26SR 784.40

27SR 311.1

28SR 312.1

29 SR 818.101