Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten
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welche die gesamten Umstände zu berücksichtigen hat. Das BFM hat diese Erfordernisse in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden im Rahmen seiner Weisungen bereits konkretisiert36. Die Weisungen sind aufgrund der geplanten Gesetzesrevision infolge der Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen zu überarbeiten sowie im Bereich des Kriteriums der Verständigung in einer Landessprache mit den Anforderungen des Rahmenkonzepts Sprachförderung* zu ergänzen.
Das Stufenmodell kommt in der gesamten Ausländergesetzgebung zur Anwendung. Die Beurteilungskriterien gelten beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Legalisierung des Aufenthaltes von sogenannten "sans-papiers".
Gute Integration: Massgeblich für die Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ist eine gute Integration. Diese setzt voraus, dass der betroffenen Person keine vorsätzlichen Verstösse gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung nachgewiesen werden können. Die Respektierung der grundlegenden Prinzipien der Bundesverfassung (Gleichbehandlung von Mann und Frau, Anerkennung der Schulpflicht etc.) sind grundlegend. Beim Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung gilt, dass das Kriterium dann als erfüllt betrachtet wird, wenn es keine Hinweise gegen eine langfristige, wirtschaftliche Unabhängigkeit gibt. Besonderen Situationen (z.B. Betreuungspflichten) ist Rechnung zu tragen. Die betroffene Person muss sich im Idealfall in einer gesicherten beruflichen Position mit einer langfristigen Perspektive befinden. Eine allfällige Arbeitslosigkeit darf bloss vorübergehender Natur sein. Die Wahrscheinlichkeit, eine neue Stelle zu finden, muss höher gewichtet werden können als das Risiko, von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Bei Personen, die sich in einem Ausbildungsprozess befinden, muss der erfolgreiche Abschluss wahrscheinlich sein.
Sprachförderung: Der Bundesrat räumt der sprachlichen Förderung von Ausländerinnen und Ausländern als Element der Integrationsförderung einen hohen Stellenwert ein. Er beauftragte das Bundesamt für Migration (BFM) mit der Federführung zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Sprachförderung der Migrantinnen und Migranten in der Schweiz (Auftrag im Rahmen des Massnahmenpakets Integration des Bundes* vom 22. August 2007)37. Ziel des Rahmenkonzepts Sprachförderung* ist es, gemeinsame Standards in den Bereichen der Lernziele, der Lerninhalte sowie der Beurteilung von Sprachkompetenzen festzulegen. Diese Instrumente sind Voraussetzung dafür, dass allgemeine Qualitätsstandards für die Sprachförderung in der Schweiz umschrieben werden
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Vgl. die Weisungen IV. zur Integration des Bundesamtes für Migration.
(http://www.bfm.admin.ch/content/bfm/de/home/dokumentation/rechtsgrundlagen/w eisungen_und_kreisschreiben/integration.html) Stand am 7. Juli 2011
37Bericht Integrationsmassnahmen 2007
(http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/migration/integration/berichte/berintegrmassn-d.pdf), Stand am 7. Juli 2011