Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

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zusätzliche Stelle bewilligt. Nach Ansicht des Bundesrates kann die Weiterführung dieser Massnahme auch ohne Anpassung der gesetzlichen Grundlagen garantiert werden, weswegen von einer Anpassung des Bundesstatistikgesetzes abgesehen werden kann.

Daten zu Migration, Integration und Religion können bereits heute erhoben werden. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat die Anpassung des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 200721 nicht als notwendig. Er weist aber darauf hin, dass die Erhebung entsprechender Daten für die Wissenschaft und Forschung von grosser Bedeutung ist.

Eine gute Integration setzt unter anderem voraus, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit unserem Staat und den Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen. Um eine solche Auseinandersetzung zu ermöglichen, muss fremdsprachigen Personen ermöglicht werden, komplexe Texte in ihrer Muttersprache zu lesen. Dadurch kann auch sichergestellt werden, dass migrationswillige Personen sich bereits vor ihrer Einreise in die Schweiz mit unserem Land auseinandersetzen. Insbesondere Erlasse, die sich an Ausländerinnen und Ausländer richten (z.B. das Asylgesetz und das Ausländergesetz), sollen in wichtige Sprachen übersetzt werden können, damit sie von den Adressatinnen und Adressaten auch verstanden werden können. Besonders die an Ausländerinnen und Ausländer gerichtete Forderung, unsere Rechtsordnung zu beachten, impliziert, dass diese auch verstanden werden kann. Deswegen ist es unerlässlich, die entscheidenden Normen den Ausländerinnen und Ausländern in übersetzter Form zur Verfügung stellen.

Bereits heute ist es aber möglich, zielgruppengerechte, mehrsprachige Publikation zu schaffen, die den Ausländerinnen und Ausländern die Grundwerte und Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Zusammenleben in der Schweiz näher bringen. Ebenso ist es möglich, Erlasse in Fremdsprachen zu übersetzen. Entsprechende Schritte sind im Rahmen der Fortführung des Massnahmepakets Integration des Bundes* zu prüfen.

Der Bundesrat sieht deswegen davon ab, neue gesetzliche Grundlagen im Sprachengesetz vom 5. Oktober 200722 zu schaffen und schlägt hingegen vor, die Ausführungsverordnung zu präzisieren.

Die Wohnwelt stellt eine für die Integration wichtige Regelstruktur dar. Der Bundesrat hat deswegen eine Anpassung des Wohnraumförderungsgesetzes vom 21. März 200323 geprüft. Er ist dabei zur Ansicht gelangt, dass die Anliegen der Integration besser im umfassenderen Raumplanungsgesetz verankert werden können, und sieht deswegen von einer Anpassung des Wohnraumförderungsgesetzes ab.

21 SR 431.112

22SR 441.1

23SR 842