Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten
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Berufe wie Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik), gestützt auf Artikel 34 Absatz 3 AuG frühzeitig nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung erhalten, die ihnen den Zugang zum Stipendienwesen ermöglicht.
Das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 199219 formuliert die Aufgaben und die Organisation der Bundesstatistik sowie die Grundlagen von Datenbeschaffung, des Datenschutzes, Veröffentlichungen und Dienstleistungen.
Auf gesellschaftlicher Ebene misst sich Integration an der chancengleichen Teilhabe der ausländischen bzw. zugewanderten Bevölkerung. Je besser die statistischen Werte dieser Bevölkerungsgruppe in verschiedenen Lebensbereichen (Bildungsstand, Arbeitslosenrate, Einkommen, Wohnraumkennzahlen etc.) mit den statistischen Werten der Schweizer Bevölkerung übereinstimmen, desto besser ist die Integration. Eine wirksame Integrationspolitik und -förderung bedingt deswegen die Erhebung und Auswertung von migrations- und integrationsspezifischen Daten. Diese sollen vertiefte Analysen über die Zielerreichung in der Integration und die Chancengleichheit von Ausländerinnen und Ausländern und Personen mit Migrationshintergrund* ermöglichen, um den konkreten Integrationsbedarf auf struktureller Ebene evaluieren zu können.
Integrationsrelevante Analysen sollten idealerweise nach Alter, Geschlecht, Nationalität bzw. Migrationshintergrund, Anwesenheitsdauer, individuellen und sozialen Ressourcen sowie Motiven der Migration unterscheiden. Diese Informationen sind aber – mit Ausnahme der demografischen Grunddaten – in vielen statistischen Quellen und Erhebungen nicht oder nicht in der notwendigen Qualität und Präzision erfasst oder verfügbar, und es muss auf Annäherungen zurückgegriffen werden. Zudem ist es oft schwierig, die Nachkommen von Ausländerinnen und Ausländern in den statistischen Daten zu erkennen.
Der Bundesrat hat daher im Rahmen des Massnahmenpakets Integration des Bundes* das Bundesamt für Statistik beauftragt, ein kohärentes Beobachtungssystem aufzubauen, das über Strukturen und Prozesse der Integration auf gesellschaftlicher Ebene regelmässig, systematisch und fortschreibungsfähig informiert. Diese Massnahme steht erfolgreich in Umsetzung20. Sie stellt eine zwingende Voraussetzung für das geplante Monitoring der Integration und der Integrationsförderung dar, indem sie die dazu notwendigen statistischen Basisdaten und –analysen periodisch bereit stellt (siehe Kapitel 1.3 sowie Ausführungen zu Artikel 54).
Für den Aufbau des Indikatorensets hat der Bundesrat mit Beschluss vom 22. August 2007 dem Bundesamt für Statistik für die Jahre 2009 bis 2012 jährlich eine
19SR 431.01
20Umsetzung Massnahmenpaket Integration 2010 Berichterstattung der
Interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration IAM an den Bundesrat per Dezember
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2010, S.
(http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/migration/integration/berichte/berumsetz-integr-2010-d.pdf, Stand am 1. Juli 2011).