Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 87 Seiten

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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme

benachteiligen.

Spielwaren, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, weisen die Adressen der Herstellerin und der Importeurin in die EU oder in die Schweiz auf.

07 Angabe von Namen und Adresse Stiftung für Konsumentenschutz Es ist zwar begrüssenswert, dass auf dem Spielzeug die Kontaktangaben von Herstllerin und Importeurin anzubringen ist. Für die Konsumentinnen und Konsumenten muss jedoch gelten, dass sie die Angaben der Händlerin und/oder Importeurin hat, damit sie allfällige Reklamationen und Hinweise an der richtigen Stelle anbringen kann. Für die Gewährleistung der Sicherheit ist es jedoch relevant, dass die Herstellerin ebenfalls bekannt ist.

07 Angabe von Namen und Adresse Swiss Retail Federation Wir lehnen es als unverhältnismässig ab, dass Schweizer Händler, die Spielwaren aus der EU importieren letztlich als Importeur behandelt werden und somit ebenfalls auf dem Spielzeug bzw. der Verpackung ihren Namen und Adresse angeben müssen. Das ist eine unnötige administrative Regelung, die nur unnötige Kosten für den Detailhandel und letztlich den Konsumenten bedeutet. Es reicht, dass Spielwaren, die aus der EU eingeführt werden, den Hersteller und den Importeur in der EU aufführen. Im Zuge des vermehrten grenzüberschreitenden Verkehrs (Kauf im Ausland oder über Internet) führt eine solche administrative Zusatzschlaufe zu einer Benachteiligung des Detailhandels, indem die Ware noch zusätzlich verteuert wird. Die Schweizer Gesetzgebung ist mit der EU-

Richtlinie grundsätzlich kohärent. Die Sicherheit der Produkte ist gewährleistet.

Die Regelung ist so anzupassen, dass unterschieden wird, ob Ware aus der EU eingeführt wird oder aus einem Nicht-EU-Land.

07 Angabe von Namen und Adresse Vereinigung des schweiz. Import- und Es ist unverhältnismässig, dass ein Grosshandels Schweizer Händler, der Spielwaren aus der EU bezieht, jedes Produkt neu beschriften muss. Dies wäre mit einem sehr grossen Mehraufwand verbunden und würde unnötige Kosten zur Folge haben. Weiterhin ist die Kennzeichnung an sehr kleinen Artikeln teils nicht möglich. Der Konsument kauft vermehrt per Internet, also kauft er billiger in der EU, weshalb zusätzliche Vorschriften das Schweizer Gewerbe benachteiligen.

Hier wird ein technisches Handelshemmnis eingeführt, dass Schweizer Händler gegenüber ausländischen Händelern oder dem Verkäufer im Internet massiv benachteiligt:

Spielwaren, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, weisen die Adressen der Herstellerin und der Importeurin in die EU oder in die Schweiz auf.