Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/129: 10.470 Pa.Iv. Raumplanerische Rahmenbedingungen für die Lagerung einheimischer erneuerbarer Rohstoffe (von Siebenthal) · 10 Seiten

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Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Parlamentarische Initiative und Vorprüfung

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (hiernach: die Kommission) hat am 5. April 2011 mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, der parlamentarischen Initiative „Raumplanerische Rahmenbedingungen für die Lagerung einheimischer erneuerbarer Rohstoffe“, die am 18. Juni 2010 von Nationalrat Erich von Siebenthal eingereicht wurde, Folge zu geben. Diese sieht gemäss ihrem Wortlaut vor, die Bestimmungen, welche den Bau von gedeckten Holzschnitzellagern im Wald zu stark einschränken oder verhindern, zu lockern oder gar aufzuheben. Betroffen davon sind hauptsächlich das Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 (WaG)1 sowie die Waldverordnung vom 30. November 1992 (WaV)2.

Am 19. Mai 2011 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats dem Beschluss der nationalrätlichen Kommission, eine Vorlage auszuarbeiten, mit 8 zu 3 Stimmen zugestimmt.

Die Kommission wurde gemäss Artikel 111 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (ParlG)3 beauftragt, innerhalb einer Frist von zwei Jahren einen Erlassentwurf auszuarbeiten.

1.2 Entstehungsgeschichte

Auslöser der parlamentarischen Initiative war die Gutheissung einer Beschwerde durch die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern vom 14. September 2007 gegen den Bau eines Holzschnitzellagers mit einem Volumen von knapp 3‘500 Kubikmetern auf Territorium der Gemeinde Belp. Der geplante Standort befand sich gleichzeitig innerhalb eines kantonalen Naturschutzgebiets sowie des Perimeters von Objekten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (gemäss der gleichnamigen Verordnung VBLN4), des Bundesinventars der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (gemäss der Moorlandschaftsverordnung5) und des Bundesinventars der Auengebiete von nationaler Bedeutung (gemäss der Auenverordnung6).

Im Zuge der Vorprüfung der parlamentarischen Initiative wurde zum Ausdruck gebracht, dass die weitere Verbreitung der Holzschnitzelheizungen davon abhängt, dass genügend grosse Lagervolumen für Holzschnitzel zur Verfügung stehen, insbesondere um die Versorgung sicherstellen zu können, falls Waldstrassen wegen

1 SR 921.0

2 SR 921.01

3 SR 171.10

4 SR 451.11

5 SR 451.35

6 SR 451.31