Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/129: 10.470 Pa.Iv. Raumplanerische Rahmenbedingungen für die Lagerung einheimischer erneuerbarer Rohstoffe (von Siebenthal) · 10 Seiten
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Abbildung 1: Holzschnitzel aus Waldholz in Mio. m3 – Quelle: Auswertung zur Holzenergiestatistik 2010 [Basler & Hofmann 2011]
Im Zuge der vom Bundesrat und vom Parlament beschlossenen Neuausrichtung der Energiepolitik nach dem GAU in Fukushima ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach erneuerbaren Energieträgern und somit Holzenergie weiter steigen wird. Erste Abschätzungen zeigen, dass die heute zu energetischen Zwecken genutzten rund 4.2 Millionen Kubikmeter Holz (alle Holzbereiche) bis im Jahr 2020 um die Hälfte auf 6.3 Mio. m3 erhöht werden könnten. Rund die Hälfte der zusätzlichen Menge (1 Million Kubikmeter) könnte das Waldholz beitragen, ohne dass dabei grössere nachteilige Wirkungen auf den Wald und seine Funktionen entstehen würden. Die Gestehungskosten wären aber teilweise höher.
Eine offizielle Statistik zur Anzahl gedeckter Holzschnitzellager im Wald oder im Baugebiet existiert nicht. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass diese in höheren Lagen zur Sicherstellung der Versorgung von Holzschnitzelheizungen im Winter häufiger vorkommen.
2.2 Grundlagen für die Vorlage
Das Waldareal ist gesetzlich geschützt: Rodungseingriffe in den Wald (dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden) stehen dem Walderhaltungsgebot (Art. 1 und 3 WaG) grundsätzlich entgegen und sind daher verboten (Art. 5 WaG). Ausnahmebewilligungen für Rodungen sind möglich, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 5 Abs. 2 WaG).
Gemäss Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b WaG gelten Waldstrassen und andere forstliche Bauten und Anlagen als Wald. Sie gelten somit als „zonenkonform“ und bedürfen keiner Rodungsbewilligung. Deren Erstellung kann gestützt auf Artikel 22