Vorlage

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 66 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 60Fedlex · Vorlage

Gehege für Amphibien Für Gruppen bis zu n Tierena)Für jedes weitere Tier Besondere Anforderungen

Anzahl Landteil Bassin Gehege Landteil Bassin

Tierarten (n) Fläche Fläche Tiefe Höheb) Fläche Fläche

KL KL KL KL KL KL

Cryptobranchidae, Andrias spp.

12 Landsalamander, 2 8x4 2x4 2 4 2x2 1x1 1) 3) teilweise 6) 11)

Salamandra Ambystoma spp.

13 Axolotl, Armmolch, 1 (–2) – 4x2 2 – – 1x1 1) 3) 10)

Ambystoma mexicanum

Anmerkungen zu Tabelle 6 (Amphibien)

a) Tiere können für die Quarantäne, zur Behandlung von Krankheiten und Unfällen, zur Eingewöhnung bzw. zur Zucht und Aufzucht vorübergehend in kleineren,

strukturierten Gehegen gehalten werden.

b) Angegeben ist die durchschnittliche Höhe der Gehege; diese dürfen an einzelnen Stellen höher oder niedriger sein.

Besondere Anforderungen

1) Es dürfen zwei Tiere zusammen gehalten werden; eine Paarhaltung ist jedoch nicht notwendig. Bei solitär lebenden Arten dürfen zwei verträgliche Tiere auf

der Mindestgehegegrösse gehalten werden.

2) Das Gehege muss mit verschiedenen Klettermöglichkeiten, wie z.B. Ästen oder Rindenstücken, ausgestattet sein.

3) Das Gehege muss Versteckmöglichkeiten, wie Höhlen, Spalten oder Laub, aufweisen.

4) Das Gehege muss mit Grünpflanzen ausgestattet sein, auf denen sich die Tiere aufhalten können.

5) Das Gehege muss mit Bromelien oder vergleichbaren trichterförmigen Grünpflanzen ausgestattet sein.

6) Die Tiere müssen die Winterruhe in lockerem, grabfähigem Substrat verbringen können.

7) Der Gehegeboden muss mit lockerem, grabfähigem Substrat ausgestattet sein, damit die Tiere sich zur Winterruhe (Hibernation) zurückziehen können.

8) Der Gehegeboden muss mit lockerem, grabfähigem Substrat ausgestattet sein, damit die Tiere sich zum Trockenschlaf (Aestivation) zurückziehen können.