Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten
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Erläuternder Bericht
3 Weiterbildungspolitik des Bundes
3.1 Stand der Weiterbildungspolitik
Am 21. Mai 2006 haben Volk und Stände die neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung mit grossem Mehr angenommen. Die Bestimmungen übertragen Bund und Kantonen die gemeinsame Sorge für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz (Art. 61a Abs. 1 BV). Sie bilden den Schlusspunkt langjähriger Diskussionen um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bildungsbereich.
Zum Bildungsraum zählen neben dem Schulwesen (Art. 62 BV) insbesondere die Berufsbildung (Art. 63 BV), die Hochschulen (Art. 63a BV), die Forschung (Art. 64 BV) und die Weiterbildung (Art. 64a) sowie weitere Bereiche gemäss den Bestimmungen der Bildungsverfassung. Der neue Verfassungsartikel zur Weiterbildung bildet die Grundlage und den Auftrag für den vorliegenden Gesetzesentwurf.
Politische Diskussionen
Weiterbildung ist seit den 1980er Jahren ein immer wiederkehrendes Thema in parlamentarischen Diskussionen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in den 1990er Jahren stand vor allem die berufliche und berufsorientierte Weiterbildung im Zentrum. Im Rahmen der auf das Berufsbildungsgesetz von 1978 gestützten Weiterbildungsoffensive wurden zwischen 1990-1996 vor allem Projekte aus dem Bereich der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung gefördert. Die ursprünglich eingestellten Mittel in der Höhe von 162 Mio. CHF wurden im Programmverlauf gekürzt und betrugen schliesslich 101 Mio. CHF.
Ein 1997 überwiesenes Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) „Berufsbildungsbericht: Umsetzungs- und Ergänzungsmassnahmen“ (97.3249) verlangte vom Bundesrat einen Bericht betreffend „Situation, Entwicklung, Förderungsbedarf und Massnahmen in der allgemeinen und kulturellen Erwachsenenbildung aus Sicht des Bundes“. Es galt, die Aufgabenteilung mit den Kantonen zu klären sowie die inhaltlichen, strukturellen und finanziellen Bezüge zur beruflichen Weiterbildung aufzuzeigen. Weiterbildung sollte nicht nur aus der beruflichen Optik betrachtet werden, sondern auch die allgemeine und kulturelle Erwachsenenbildung einbeziehen.
Berichte
Der aus Anlass des Postulats 97.3249 erarbeitete Expertenbericht zur „Weiterbildung in der Schweiz“ (Schläfli & Gonon, 1999) folgerte unter anderem, dass neue Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen auf Bundesebene zur Einbettung der Weiterbildung in die Gesellschaft und in das übrige Bildungswesen notwendig seien und dass der Zugang zur Weiterbildung als Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit im Rahmen von Impulsprogrammen zu fördern sei. Der Bericht unterstrich zudem die Wichtigkeit der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zur Erhaltung und zum Ausbau der Vielfalt der Weiterbildung.
Nach den Anpassungen der Verfassungsbestimmungen zur Berufsbildung und zur Erwachsenenbildung im Jahr 1999 ergänzte der Bundesrat den genannten Expertenbericht mit einer neuen Beurteilung. Im Bericht „Elemente einer Bundespolitik für die Weiterbildung in der Schweiz“ (2000) wurde die berufsorientierte Weiterbildung, die begrifflich zur Erwachsenenbildung zählt und in Bundeskompetenz steht, von der in kantonaler Kompetenz stehenden allgemeinen Erwachsenenbildung unterschieden.
Dies geschah insbesondere vor dem Hintergrund von Forderungen, die Weiterbildung sei im Rahmen des damals in Erarbeitung befindlichen Berufsbildungsgesetzes generell zu klären. Obwohl sich die
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