Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten
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Erläuternder Bericht
Nicht formale
und informelle
Bildung Formale Bildung
Höhere Berufsbildung Hochschulstufe
Eidg. Diplom Eidg. Diplom HF Master PhD/Doktorat
Eidg. Fachausweis Bachelor Master
Bachelor
Eidg. Berufs- und Bildungsgänge an Bachelor- und Bachelorstudiengänge,
Masterstudiengänge,
höhere höheren Masterstudiengänge
Doktoratsstudium an
Fachprüfungen Fachschulen an Fachhochschulen Universitäten und ETH
Gymnasiale oder
Berufsmaturität
Fach-Maturität
Eidg. Berufsattest Eidg. Fähigkeitszeugnis Gymnasiale Schule
Fachmittelschule
Berufliche Grundbildung
Obligatorische Schule
Die Unterscheidung zwischen Bildung im formalen, nicht-formalen und informellen Bereich hat sich in
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den letzten Jahren international etabliert. Die Abgrenzung der einzelnen Bereiche kann folgendermassen beschrieben werden:
• Formale Bildung: Die formale Bildung umfasst innerhalb des nationalen Bildungssystems die
staatlich geregelte Bildung in der obligatorischen Schule sowie die staatlich geregelte Bildung, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss auf der Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung oder allgemein bildende Schulen) und auf der Tertiärstufe (höhere Berufsbildung, akademische Grade) führt. Hinzu kommt die staatlich geregelte Bildung, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss führt, der Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit bildet (z.B. Medizinal- und Psychologieberufe, Anwaltsberuf).
• Nicht-formale Bildung: Unter die nicht-formale Bildung fallen allgemein bildende oder berufsori-
entierte Bildungsaktivitäten in Form von Unterricht ausserhalb des formalen Bildungssystems, also beispielsweise Managementseminare, Computerkurse oder Vorbereitungskurse für eine Berufs- oder höhere Fachprüfung. Die Weiterbildung findet dabei in einem organisierten und strukturierten Rahmen statt. Sie führt zu keinem staatlich anerkannten Abschluss.
Bekannte Weiterbildungsabschlüsse im Tertiärbereich sind z.B. die Certificate of Advanced Studies (CAS), Diploma of Advanced Studies (DAS), Master of Advanced studies (MAS) an den Hochschulen und die Nachdiplomstudien (NDS) im Bereich der höheren Berufsbildung. In der Vergangenheit wurden diese Angebote unter anderem als Fortbildung, berufsorientierte Weiterbil-11
dung oder allgemeine Erwachsenenbildung bezeichnet . Diese inhalts-, stufen-, alters- oder funk-
10 Vgl. besonders Kommission der Europäischen Gemeinschaften, November 2001. Die Klassifikation nach Institutionalisierungsgrad wurde von der Unesco, der OECD und der EU vorgeschlagen und wird auch vom BFS verwendet (vgl. Unesco, 1997, OECD, 2003, Europäische Kommission, 2006) 11 Eine Unterscheidung von Fort- und Weiterbildung wurde früher namentlich in der Bildung der Lehrkräfte gemacht. Die EDK hat sie Ende der Neunzigerjahre aufgegeben. Das Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG, SR 811.11) sowie das Bundesgesetz über die Psychologieberufe vom 18. März 2011 (Psychologieberufegesetz, 011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.372040 13/59