Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten

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berufsorientierte Weiterbildung teilweise mit der Erwachsenenbildung überschneidet, konnte mit dem auf den damaligen Artikel 63 Absatz 1 BV gestützten Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002,

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nicht gleichzeitig die im damaligen Artikel 67 Absatz 2 BV geregelte Erwachsenenbildung geregelt werden.

Der Expertenbericht zur „Weiterbildung in der Schweiz“ sowie die Motion Weiterbildungsgesetz

(01.3425) forderten eine Einbettung der in einem integralen Sinn verstandenen Weiterbildung in die Gesellschaft und in das übrige Bildungswesen. Dies wurde erst mit den neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung von 2006 ermöglicht.

Der vorliegende Entwurf löst die Forderung einer gesamtheitlichen gesetzlichen Betrachtung der Weiterbildung nun ein.

Forum Weiterbildung

Um die partnerschaftliche Zusammenarbeit zu verstärken, wurde im Jahr 2000 das „Forum Weiterbildung Schweiz“ geschaffen. Es hatte zum Ziel, Transparenz in der Weiterbildungslandschaft Schweiz zu schaffen sowie Bund und Kantonen bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Weiterbildungspolitik beratend zur Seite zu stehen. Das Forum regte immer wieder Projekte und Analysen an. 2005 wurde zudem die schweizerische Koordinationskonferenz Weiterbildung (SKW), ein informelles Organ von Bund und Kantonen, zur Bearbeitung und Koordination von Weiterbildungsfragen innerhalb des Bundes und mit den Kantonen gegründet. Die SKW wurde vor dem Hintergrund der neuen Verfassungsbestimmung zur Weiterbildung und der sich daraus ergebenden neuen Kompetenzordnung Ende 2009 aufgelöst.

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In der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2008-2011 wurden Vorarbeiten für ein neues Weiterbildungsgesetz als Ziel formuliert. Der Bundesrat sah vor, die Qualität und Transparenz des Weiterbildungsangebots zu verbessern. Auch wollte er über bessere Steuerungsmöglichkeiten in der Weiterbildung verfügen und einen exakteren Überblick über die Finanzierung der Weiterbildung erhalten. Um der Notwendigkeit von Gesetzesgrundlagen für die Weiterbildung Nachdruck zu verleihen, reichte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) 2009 eine Parlamentarische Initiative „Weiterbildung“ (09.426) ein.

Am 4. November 2009 nahm der Bundesrat den „Bericht des EVD über eine neue Weiterbildungspolitik des Bundes“ zur Kenntnis und beauftragte das EVD mit der Erarbeitung eines Grundsatzgesetzes ohne Fördertatbestände. Die im Bericht genannten Eckwerte bildeten den Orientierungsrahmen für die Arbeit der Expertenkommission Weiterbildungsgesetz, wobei der Ansatz der Eigenverantwortung der Nachfragenden und die Selbstregulierung der Anbietenden im Vordergrund standen.

Parlamentarische Vorstösse

Die Zahl der parlamentarischen Vorstösse in Zusammenhang mit dem Thema Weiterbildung ist gross. Der Themenbereich der im Parlament eingebrachten Anliegen reicht von Vorschlägen zur Finanzierung und konkreten Finanzierungsformen der Weiterbildung (Bildungsgutscheine, Steuerabzüge usw.) über Fragen der Förderung von Weiterbildung für Geringqualifizierte, Seniorinnen und Senioren, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Migrantinnen und Migranten und weiteren Bevölkerungsgruppen bis zur Forderung nach Weiterbildungsobligatorien oder Weiterbildungsurlauben.

13 Siehe Artikel 67 Absatz 2 der Bundesverfassung vom 18. April 1999; „Der Bund kann in Ergänzung zu kantonalen Massnahmen die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Erwachsenenbildung unterstützen“. Die Erwachsenenbildung wurde in Artikel 67 Absatz 2 BV mit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen vom 16. Dezember 2005 durch Volk und Stände am 21. Mai 2006 gestrichen. 14 Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008–2011 vom 24. Januar 2007 (BBl 2007 1323). 011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.372040 16/59