Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 59 Seiten

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tionsbezogenen Bezeichnungen sind nicht trennscharf (vgl. auch Kapitel 3.4.1). Mit der Definition von Weiterbildung als nicht-formale Bildung kann eine klare Zuordnung vollzogen werden.

• Informelle Bildung: Alle Aktivitäten, die zwar ein Lernziel verfolgen, die aber ausserhalb einer

Lehr-Lernbeziehung stattfinden. Dazu zählen zum Beispiel Fachliteratur, Hobbys, ehrenamtliche Tätigkeiten, die Handhabung von technischen Geräten oder das Lernen von anderen Personen am Arbeitsplatz. Es handelt sich um individuelles Erfahrungslernen. In diesem Bereich besteht kein regulatorischer Handlungsbedarf.

2.4 Weiterbildungsmarkt

Der überwiegende Teil der Weiterbildung erfolgt heute auf Eigeninitiative und ist marktwirtschaftlich organisiert. An dieser Praxis soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Gemäss einer Studie der Universität Bern (Messer & Wolter, 2009a) wurden 2007 für Weiterbildung direkte Investitionen von insgesamt 5.3 Mia. CHF getätigt. Über 40 Prozent der Weiterbildungsausgaben werden von den Teilnehmenden selbst aufgebracht. Die Arbeitgeber beteiligen sich zu ungefähr 30 Prozent an den Kosten, ein grosser Teil der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmenden auch oder ausschliesslich Zeit zur Verfügung. (SKBF, 2010, S. 264).

Die Ausgaben der Eidgenossenschaft für Weiterbildung unter dem Titel verschiedener Bundesgesetze belaufen sich auf jährlich rund 600 Mio. CHF. Die grössten Beiträge finden sich bei arbeitsmarktlichen Massnahmen, Aufwendungen des Bundes als Arbeitgeber, Integrationsmassnahmen, Steuerausfällen sowie in Pauschalen inbegriffene Beiträge an die Kantone für berufsorientierte Weiterbildung gemäss

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Berufsbildungsgesetz.

Über achtzig Prozent der Weiterbildungsangebote werden von privaten Trägerschaften mit unterschiedlichen Rechtsformen bereitgestellt. (SKBF, 2006, S. 183). Öffentliche Anbieter bieten ihre Angebote gemäss Bildungsbericht 2006 meist zu marktüblichen Preisen an. (SKBF, 2006, S. 187). Ausnahmen bilden teilweise Weiterbildungsangebote an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen und universitären Hochschulen.

Die Marktlösung bietet Vorteile, da sie den Wettbewerb begünstigt und so zur Markttransparenz für die Nachfragenden beitragen kann. Relativierend muss angemerkt werden, dass der Weiterbildungsmarkt in einigen Teilen – nämlich da, wo es um den Zugang zu spezifischen Funktionen und Positionen in den jeweiligen Arbeitsmarktbereichen geht – stark segmentiert ist und deshalb nicht überall eine echte Konkurrenz aufkommt. (Weber & Tremel, 2008, S. 15).

PsyG) bezeichnen die Ausbildungen in den einzelnen Fachgebieten der Medizinal- und Psychologieberufe als Weiterbildungen sowie das Aktualisieren des Wissens und der Kompetenz als Fortbildung. 12 Vgl. dazu die Übersicht über die Weiterbildungsbestimmungen in der Bundesgesetzgebung (Kapitel 5.3) im Bericht des EVD über die neue Weiterbildungspolitik des Bundes, 2009. 011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.372040 14/59