Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten

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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung

Der Kanton SG regt an, die Begrifflichkeiten zu überprüfen. Er regt eine Gleichbehandlung von Tertiär A und B an, die sich in einer Anerkennung von höheren Fachschulen als Institution niederschlagen würde. Auch sei die Zuordnung der Vorbereitungskurse zur nicht-formalen Bildung kritisch zu hinterfragen.

Vorbereitungskurse gehören gemäss dem Kanton AR klar zur nicht-formalen Bildung. Eine allfällig stärkere finanzielle Förderung dieser Vorbereitungskurse ist im Rahmen des BBG zu klären.

Der Kanton ZH ist der Ansicht, dass CAS, DAS und MAS der formalen Bildung zugeordnet werden sollten.

Die Kantone VS und JU sind der Ansicht, dass CAS, DAS und MAS sowie NDS HF klarer einem Bildungsgefäss zugeordnet werden müssen.

Parteien

Die EVP begrüsst das Konzept des lebenslangen Lernens und seine Unterteilung in formale, nichtformale und informelle Bildung.

Die CVP befürchtet, dass durch ein "Auseinanderreissen" der Vorbereitungskurse und Prüfungen die höhere Berufsbildung geschwächt wird. Sie fordert deshalb, dass einheitliche Grundlagen zur Finanzierung der höheren Berufsbildung geschaffen werden müssen.

Dachverbände der Wirtschaft

SGB begrüsst die Einteilung in formale Bildung, nicht-formale Bildung und informelle Bildung.

Der SBV begrüsst die systematische Einteilung, die sich konsequent aus dem Schweizer Bildungssystem ableiten lasse. Die Kurse zur Vorbereitung auf die Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen sollten aber der formalen Bildung zugerechnet werden, da eine Einordnung in die nicht-formale Bildung eine weitere finanzielle Schwächung der höheren Berufsbildung bedeuten würde.

Travail.Suisse ist mit den vorliegenden Definitionen einverstanden. Sie argumentiert, dass die Vorbereitungskurse über die abschliessende Prüfung zum formalen Bildungssystem zählen.

Der SGV findet die Begriffsdefinitionen nicht tauglich. Weiterbildung finde sowohl in der formalen, der nicht-formalen wie der informellen Bildung statt. Zudem seien Vorbereitungskurse als formal zu klassieren.

Der SAV weist darauf hin, dass der Begriff Weiterbildung im Weiterbildungsgesetz abweichend vom normalen Sprachgebrauch benutzt werde und dass die vorgeschlagene Systematik und insbesondere auch die Zuordnung einzelner Bildungsgefässe deshalb noch besser erklärt werden müssen.

Aus Sicht des SAV wäre zudem eine Unterscheidung zwischen beruflicher und freizeitorientierter Weiterbildung notwendig, da die Arbeitgeber sonst vom Gesetz aufgefordert würden, auch etwa den Erwerb von Fallschirmzertifikaten ihrer Mitarbeitenden zu begünstigen.

Das Weiterbildungsgesetz dürfe zudem mit seinen Begriffsdefinitionen kein Präjudiz für die Finanzierung der höheren Berufsbildung darstellen.

Interessierte Kreise

Movendo begrüsst die Einteilung in formale Bildung, nicht-formale Bildung und informelle Bildung.

CRFC und arfad regen sprachliche Anpassungen in der französischen Version, die Ergänzung „Weiterbildung im Sinne dieses Gesetzes“ sowie eine ausführlichere Beschreibung des informellen Lernens an. Ansonsten ist man mit der Systematik einverstanden.

FRAFFA und arfad äussern sich zum Titel und regen statt „notions“ „définitions“ an.

SavoirSocial ist mit der Begrifflichkeit grundsätzlich einverstanden, möchte die Vorbereitungskurse und NDS HF jedoch der formalen Bildung zuordnen.

Gleiches gilt für VEB und dualstark die die Begrifflichkeiten als richtig anerkennen, die Vorbereitungskurse jedoch aus finanziellen und Prestige-Überlegungen der formalen Bildung zuordnen möchten.

AgriAliForm übernimmt die Stellungnahme des SBV. Auch SBLV äussert sich ähnlich.

CFC und VSV begrüssen im Grundsatz die vorgeschlagene Systematik, Weiterbildung beschränke sich aber nicht nur auf die nicht-formale Bildung.

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