Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
Hotelleriesuisse, SMC, SavoirSocial, FER und OTIA fordern den Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt.
alliance F fordert den Einbezug von privaten Trägerschaften und Organisationen.
OdASanté, PharmaSuisse, AvenirSocial, EgalitéHandicap, Plattform HF AG, Pro Infirmis und Pro Senectute begrüssen die Ziele des Gesetzes, wobei für Pro Senectute das lebenslange Lernen wichtig ist.
Cgas, SAGS, Stadt Zürich, SVEB, SRK, CSDE, BCH, FAB, SIA-FVW und UNESCO begrüssen die formulierten Ziele und fordern Information als (weiteres) Ziel.
SaviorSocial zweifelt, dass das Gesetz die Ziele a und b erreichen wird. CSDE vermisst eine Konkretisierung von Massnahmen zur Erreichung von Ziel b.
U3 schlägt eine Umformulierung von Buchstabe c vor: „…allen Personen das Lernen während des ganzen Lebens ermöglicht“.
alliance F fordert die Erweiterung von Buchstabe c mit "Flexibilität". Ausserdem sei NQF für alle verbindlich zu erklären. Auch Plattform HF AG fordert, das Weiterbildungsgesetz solle die internationale Anerkennung der höheren Berufsbildung regeln.
SIA bedauert, dass im Entwurf nicht auf die Umsetzung von Buchstabe e eingegangen wird.
KAGEB weist darauf hin, dass die Ziele sich nicht nur auf Erwerbstätige und auf die Arbeitswelt beziehen dürfen.
Caritas weist darauf hin, dass die Eigeninitiative bei Geringqualifizierten motiviert werden muss. Deshalb soll die Eigeninitiative „gefördert“ werden.
Der VSV sieht im Vorhandensein eines Angebots in geografischer Nähe ein weiteres Ziel.
REG weist darauf hin, dass in den aufgeführten Zielen die Konsumentensicht sowie die Sicht der Organisationen der Arbeitswelt fehlen.
ASI ist der Ansicht, dass die Ziele ohne eine Finanzierung von Weiterbildung nicht erreicht werden können. Ähnlich äussert sich CSA. Auch für VAA braucht es gezielte Massnahmen, um den Zugang zur Weiterbildung etwa durch Information und Beratung durch die Berufs- und Laufbahnberatungsstellen der Kantone zu vereinfachen.
SIA-FVW fragt, welche Bedeutung der Artikel für die Kantone hat. Sind letztere an die vom Bund definierten Ziele gebunden?
Dem Centre Patronal scheinen die formulierten Ziele zu vage.
Movendo übernimmt die Position von SGB.
Hochschulbereich
FH Schweiz plädiert für die Aufnahme der Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit der Einzelnen als Ziel. Weiter soll das Gesetz auch durch eine entsprechende Anerkennung für eine verständliche und transparente Terminologie bei den Abschlüssen sorgen.
FHCH befindet Ziel c zu vage und fordert eine Konkretisierung in Form eines dreitägigen Weiterbildungsurlaubs.
2. Abschnitt: Grundsätze
Art. 5 Verantwortung
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Der einzelne Mensch trägt für sich die Verantwortung, sich weiterzubilden.
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