Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
alliance F fordert einen Zusatz: "Die Arbeitslosenversicherung begünstigt die Weiterbildung von Versicherten, die können sich anders und höher qualifizieren. Die Weiterbidlung muss auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des AVIG vereinbar sein."
SVEB ist der Ansicht, dass ein allfälliges Recht auf Weiterbildung über den GAV oder über andere Formen von sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen oder Arbeitsverträgen zu regeln ist.
Hochschulbereich
FHCH votiert für "unterstützen".
Der VSS plädiert für eine stärkere Verantwortung der Arbeitgebenden sowie für die Einführung eines Weiterbildungsurlaubs.
Absatz 3 Kantone
Die Kantone AG und UR begrüssen die Subsidiarität des Staates, die im Aufbau des Artikels zum Ausdruck kommt.
Parteien
Die GLP schlägt vor, einen Bezug zur Arbeitsmarktfähigkeit herzustellen.
Die EVP ist einverstanden mit der beschriebenen Subsidiarität.
Dachverbände der Wirtschaft
Economiesuisse fordert, der Absatz sollte konkretisiert und restriktiv gehandhabt werden.
Interessierte Kreise
Die cgas ist der Ansicht, dass der Staat nicht lediglich eine subsidiäre Rolle einnehmen sollte.
VAA und LCH wünschen sich ein stärkeres Engagement von Bund und Kantonen im Bereich der Weiterbildung von Personen, die Freiwilligenarbeit leisten. LCH findet auch die Elternbildung wichtig. OdASanté stimmt dem Grundsatz zu.
SKKBS befürchtet, dass mit diesem Grundsatz zur Subsidiarität die berufsorientierte Weiterbildung an Berufsfachschulen nicht mehr möglich sein wird.
suissetec fordert den Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt in Absatz 3.
SVEB plädiert für eine klarere Definition der Verantwortung von Bund und Kantonen.
SSL votiert dafür, dass nicht nur "Fähigkeiten", sondern auch "Ressourcen" genannt werden sollen. Hochschulbereich
swissuni möchte den Textteil "in Ergänzung zur... Initiative" streichen. Universitäten sollen auf allen Gebieten Weiterbildungen anbieten können - nicht nur dort, wo keine privaten Angebote bestehen.
Absatz 4 Kantone
Der Kanton VS schlägt vor, in diesem Absatz vorzusehen, dass Bund und Kantone eine Verpflichtung zur Weiterbildung erlassen können.
Interessierte Kreise
SIA fordert die Einführung eines Leistungspunktesystems in einem speziellen Absatz 5.
Hochschulbereich
AMS präzisiert, dass es sich um die „nicht-formale Weiterbildung“ handelt.
Art. 6 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
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