Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten

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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung

Die FDP möchte verhindern, dass aus Absatz 2 Ansprüche erwachsen. Sie verwehrt sich gegen die Einführung eines Weiterbildungsurlaubs und vertritt die Ansicht, dass Weiterbildung in GAV und individuellen Verträgen geregelt werden soll.

Die CVP begrüsst Eigenverantwortung und Subsidiarität, fordert jedoch eine Konkretisierung von Absatz 2.

Die SVP fordert die Streichung von Absatz 2, da die daraus resultierenden Folgen nicht abzuschätzen seien.

Die EVP fordert "unterstützen" statt "begünstigen".

Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete

Der Städteverband unterstützt den Absatz. Die Arbeitgebenden könnten ihre Verantwortung aber nur wahrnehmen, wenn ein geeignetes Angebot an Weiterbildung vorhanden sei.

Dachverbände der Wirtschaft

KV Schweiz fordert, dass Arbeitgebende die Weiterbildung nicht nur „begünstigen“ sondern „unterstützen“ sollen. Ausserdem wird die Einführung eines Weiterbildungsurlaubs gefordert.

SBVg, economiesuisse, SAV und SGV sind der Ansicht, dass aus Absatz 2 keine Ansprüche abgeleitet werden dürfen. Deshalb sei der Abschnitt am besten zu streichen.

Die Begünstigung soll gemäss SGB unabhängig von Beschäftigungsgrad und Geschlecht erfolgen. Deshalb wird die Einführung eines Weiterbildungsurlaubs gefordert.

Travail.Suisse fordert die Einführung von Sanktionen bei Nichtbegünstigung.

Interessierte Kreise

CRFC, arfad, NGO Bildungskoalition und mit ihr akte, Greenpeace, SAJV, SUB, Pro Natura schlagen vor, die Arbeitgeber stärker einzubinden: „sind verantwortlich“.

AvenirSocial, CFC, SHV und FER unterstützen den Grundsatz.

FRAFFA, CSDE, SKO und FAB votieren für „unterstützen“; SVA, SVBG und MPA für „fördern“ im Sinne von „zulassen“.

Auch vpod, cgas, Ebenrain, VAA und ASI plädieren für eine stärkere Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für die Einführung eines Weiterbildungsurlaubs.

Swissmem, Gewerbeverband LU, OdASanté, Hotelleriesuisse, VMTW, holzbau, VSEI, VSCI und carnasuisse anerkennen die Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Swissmem schlägt statt „begünstigen“ „ermöglichen“ vor. Hotelleriesuisse, Swissmechanic und VMTW schlagen eine Formulierung vor, die den Arbeitgebenden die Schaffung eines günstigen Umfeldes für Weiterbildung aufgibt.

Holzbau, VSEI, interieursuisse, KMU Forum und VSCI legen Wert darauf, festzuhalten, dass aus dem Absatz 2 keine Ansprüche abgeleitet werden dürfen.

Swissmechanic SO, Swissemachanic GR, FER-Arcju, PharmaSuisse, VSP, edu-suisse, carnasuisse, Centre Patronal und Jardin Suisse verlangen die Streichung des Absatzes. „Begünstigen“ könne zu weit ausgelegt werden.

HKBB und scienceindustries verlangen eine Beschränkung des Absatzes auf die „berufliche Weiterbildung“.

FER-Arcju, Gewerbeverband LU, VSEI, interieursuisse, HKBB, carnasuisse, Centre Patronal, VMTW und Jardin Suisse äussern sich explizit gegen einen Weiterbildungsurlaub.

Caritas wünscht, dass die Arbeitgebenden explizit zur Weiterbildung und Qualifizierung ihrer Angestellten verpflichtet werden (zusätzlicher Absatz).

ASI weist darauf hin, dass auch Selbständige in ihrer Weiterbildung unterstützt werden sollen.

SBAP erachtet den Absatz als unklar.

UNESCO legt Wert darauf, dass die Weiterbildung von Arbeitnehmenden auf allen Hierarchiestufen begünstigt werden soll.

Movendo schliesst sich der Stellungnahme von SGB an.

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