Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
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Bund und Kantone unterstützen Verfahren der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung.
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Die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung sind insbesondere in den folgenden Bereichen sicherzustellen:
a. in den Lernprogrammen;
b. bei der Qualifikation der Ausbildnerinnen und Ausbildner;
c. in den Qualifikationsverfahren;
d. bei der Information über die Angebote.
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Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) kann gestützt auf den Vorschlag der Weiterbildungskonferenz (Art. 21) Richtlinien erlassen für die Qualitätssicherung und die Qualitätsentwicklung der Weiterbildung sowie für deren Nachweis.
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Bund und Kantone sorgen für eine hohe Qualität der Weiterbildung, für die sie zuständig sind.
Absatz 1 Kantone
Die Kantone GL, AG, SZ, FR, NE, SG, AI, AR, SO, UR und VS halten fest, dass die Verantwortung für Qualität in erster Linie bei den Anbietern von Weiterbildung steht. Bund und Kantonen kommen höchstens eine Koordinations- und Überwachungsfunktion zu. Der Kanton BE möchte diese Erstverantwortung explizit festhalten.
Der Kanton GE unterstützt den Grundsatz.
Der Kanton NW äussert sich kritisch, da Qualität nur dort durchgesetzt werden könne, wo der Staat Angebote unterstütze. Eine Akkreditierungsvorschrift würde hier Abhilfe schaffen.
Der Kanton ZH findet, der Grundsatz dürfe nicht nur für öffentlich geförderte Angebote gelten.
Der Kanton VS regt an, zu präzisieren, dass es sich um Qualitätssicherung und –entwicklung in der Weiterbildung handelt.
Parteien
Die SP Schweiz fordert, dass in erster Linie die Anbieter in die Pflicht genommen werden.
Die FDP spricht sich für Regeln zur Qualität aus, wenn diese in Verbindung mit der Anrechenbarkeit an formale Bildung stehen. Ansonsten lehnt sie einen staatlichen Eingriff in den Markt ab.
Dachverbände der Wirtschaft
Gemäss KV Schweiz müssen Qualitätsvorschriften für alle Beteiligten gelten.
economiesuisse vertritt die Meinung, dass der Staat keine Qualitätsvorschriften für nicht staatlich unterstützte Anbieter aufstellen kann.
Interessierte Kreise
Suissetec, Hotelleriesuisse und SavoirSocial fordern den Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt.
KHF, KHF Technik, BGS, cgas und SVOAM unterstützen den Grundsatz.
SKKBS, ZBL und BBZ fordern, dass Qualität von allen verlangt werden solle.
FSP sieht die an alle gerichtete Forderung von Qualität nicht durchsetzbar. Auch SMC sieht die Qualitätssicherung nicht als staatliche Aufgabe.
Centre Patronal lehnt den Artikel ab. Qualität sei Sache des Marktes.
SKO schlägt die Formulierung "Bund und Kantone koordinieren die Verfahren der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung" vor.
Hochschulbereich
COHEP weist darauf hin, dass die Qualitätssicherung insbesondere im Hochschulbereich in der Kompetenz der Anbieterinnen und Anbieter verbleiben muss.
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