Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
f. favorise l'établissement de conventions intercantonales visant à l'harmonisation des conditions financières d'accès."
Der Zweck von Weiterbildung sollte gemäss Kanton BS inhaltlich breiter abgestützt werden.
Für die SKOS weist der Zielartikel in die richtige Richtung.
VSAA beurteilt den Zielartikel und insbesondere die Verantwortung des Einzelnen als wichtig, legt
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jedoch Wert darauf festzustellen, dass dieses Ziel nicht dem AVIG widerspricht.
Parteien
Die SP Schweiz unterstreicht die Zentralität des Zugangs aller – insbesondere benachteiligter Kreise – zum lebenslangen Lernen und verlangt die Aufnahme eines Buchstabens zur Informationspflicht gegenüber Einzelnen und Arbeitgebenden von Bund, Kantonen und Anbietern über Weiterbildungsangebote, Abschluss- und Anerkennungsmöglichkeiten. Ähnlich argumentieren die Grünen.
FDP, GLP und SVP vermissen das Ziel der Verbesserung und des Erhalts der Arbeitsmarktfähigkeit des Einzelnen.
Die SVP fordert die Streichung der Ziele unter Buchstaben b und c, da Weiterbildung primär in der Verantwortung des Einzelnen liege. Es genüge, Rahmenbedingungen für transparente, qualitativ gute Angebote zu schaffen.
Die SVP begrüsst das Ziel zur internationalen Vergleichbarkeit, weist aber darauf hin, dass die qualitativ hochstehenden und einzigartigen Abschlüsse des Schweizer Bildungssystems gebührend abgebildet werden sollen. Das Ziel solle nicht zu einem Kopieren anderer Bildungssysteme und Abschlüsse führen.
Die GLP fordert die Einfügung der Förderung und Befähigung der Bürger zum selbstverantwortlichen Handeln in den Zielkatalog.
Der EVP scheinen die Zielformulierungen zu kompliziert. Buchstabe b soll gestrichen werden, da er sich auf die formale Bildung beziehe. Buchstabe c soll einfacher formuliert werden. Bei Buchstabe d sei nicht klar, worauf er sich beziehe.
Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete
Der Städteverband begrüsst die erwähnten Ziele.
Dachverbände der Wirtschaft
KV Schweiz fordert zusätzlich zur Erwähnung von Transparenz im Buchstaben c auch Information.
Für SBVg und economiesuisse scheinen die formulierten Ziele zu vage. Insbesondere Buchstabe a lasse darauf aufbauende Subventionen befürchten. Die Ziele seien deshalb restriktiver zu formulieren und die Subsidiarität des Staates sei mehr zu betonen. Ähnliche Überlegungen stellt der SAV an.
Für SGB gehört auch eine angemessene Information von Einzelnen und Arbeitgebern zum Zugang zur Weiterbildung, zum Erwerb von Grundkompetenzen sowie zu Anrechnungsmöglichkeiten zur Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen.
Der SGV vermisst den Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt in die Verantwortung. Auch der SAV berichtet, dass verschiedene Mitglieder eine Verbundpartnerschaft analog zum BBG fordern.
Interessierte Kreise
CRFC, holzbau, SVEB, SRK, arfad, Migros, SIA-FVW und UNESCO fordern den Einbezug der Anbieterinnen und Anbieter in die Verantwortung.
Der Gewerbeverband LU, VSP und VSEI möchten, dass neben Bund und Kantonen auch Anbieterinnen und Anbieter sowie Organisationen der Arbeitswelt für die Zielerreichung sorgen.
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