Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
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Die öffentlichen und die privaten Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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Bund und Kantone tragen in Ergänzung zur individuellen Verantwortung und zur privaten Initiative dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können.
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Sie regeln die Weiterbildung, soweit die Erfüllung öffentlicher Aufgaben dies erfordert.
Absatz 1 Kantone
Für den Kanton NE steht Weiterbildung – je nach Publikum – in individueller und kollektiver Verantwortung. Auch der Kanton JU äussert sich ähnlich.
Der Kanton VS möchte mit einem Vorbehalt im Absatz 1 auf Absatz 4 verweisen.
Parteien
Die GLP betont, dass die Eigenverantwortung nicht eine angeordnete Weiterbildungsmassnahme ausser Kraft setzen soll.
Die EVP begrüsst die Eigenverantwortung als Grundsatz.
Dachverbände der Wirtschaft
SGB sieht nicht nur den Einzelnen, sondern auch Arbeitgebende und Staat in der Verantwortung für Weiterbildung
Der SAV begrüsst die Bestimmung, sie soll aber nicht angeordnete Bildungsmassnahmen ausser Kraft setzen.
Interessierte Kreise
CRFC, FRAFFA, arfad und CFC sehen nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Kollektivität in der Verantwortung für Weiterbildung. Cgas, Ebenrain, VAA, SVOAM, ASI, und Movendo vertreten eine ähnliche Position.
OdASanté, Hotelleriesuisse, holzbau, VSEI und FER stimmen dem Grundsatz zu.
CSDE weist darauf hin, dass das Prinzip der Eigenverantwortung und Subsidiarität des Staates schon in der Bundesverfassung festgehalten ist und deshalb nicht mehr wiederholt werden müsse.
SBAP kritisiert, dass das informelle Lernen nicht erwähnt wird.
Centre Patronal begrüsst den ersten Absatz, fordert aber die ersatzlose Streichung der folgenden Abschätze.
Hochschulbereich
Der VSS ist der Ansicht, dass Weiterbildung eine öffentliche Aufgabe sei.
Absatz 2 Kantone
Die Kantone LU, GR, BL und BE sprechen sich dafür aus, dass Arbeitgebende die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden nicht nur „begünstigen“ sondern „unterstützen“ sollen.
Der Kanton GR weist auf die Verwendung einer gendergerechten Sprache hin.
Der Kanton SG fordert eine Legaldefinition des Begriffs „begünstigen“.
Der Kanton JU fordert einen Weiterbildungsurlaub.
SKOS fordert, dass die Verantwortung der Arbeitgebenden verbindlicher geregelt wird.
Parteien
Die SP Schweiz und Grüne fordern, dass die Arbeitgebenden stärker in die Pflicht zu nehmen sind. Sie sollen die Weiterbildung „fördern“ (SP) bzw. „unterstützen“ (Grüne). Ausserdem sei ein Anspruch auf einen Weiterbildungsurlaub vorzusehen.
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