Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
FHCH findet, dass der Staat Verantwortung für Qualität übernehmen sollte. Es brauche einen „Verbraucherschutz“.
Absatz 2 Kantone
Der Kanton LU findet es notwendig, dass alle Anbieter denselben Qualitätsvorschriften zu genügen haben. Allerdings seien diese nur auf einer Metaebene möglich und sollten ohne Zusatzkosten erreichbar sein.
Er vermisst die Zulassungskriterien in der Aufzählung.
Der Kanton BL vermisst die Erwachsenenbildnerinnen und -bildner in der Aufzählung.
Der Kanton VS vermisst die Information über die abgegebenen Titel in der Aufzählung.
Der Kanton ZH verlangt die Streichung von Absatz 2.
Der Kanton ZG nennt die Datenbank des SDBB als mögliche Informationsplattform.
Parteien
Die GLP vermisst die Zielerreichung der Lerninhalte in der Aufzählung.
Dachverbände der Wirtschaft
KV Schweiz ist die Verbesserung der Lesbarkeit von Abschlüssen ein Anliegen. Diese könne beispielsweise über „Deklarationspflichten“ wie im Lebensmittelbereich erreicht werden.
SAV regt an, die Kriterien gemäss der zeitlichen Abfolge zu ordnen.
Interessierte Kreise
Gemäss CRFC, arfad und SVEB sollte sich die Information auch auf die Abschlüsse erstrecken.
Suissetec regt an, die Kriterien gemäss der zeitlichen Abfolge zu ordnen.
SIA vermisst die Vergleichbarkeit von Abschlüssen in der Aufzählung. Die Information über das Angebot müsse vollständig und korrekt erfolgen. SAGS vermisst die Ausbildung für Personen, die im Bereich der Grundkompetenzvermittlung arbeiten. SVEB, Migros, SKO und SIA-FVW vermissen die inhaltliche und methodisch-didaktische Qualität in der Aufzählung. VBE regt statt „Qualifikation“ „Kompetenz“ an.
AGILE, EgalitéHandicap, SBV-FSA und Retina Suisse sehen in der Berücksichtigung Chancengleichheit bzw. der Bedürfnisse von Behinderten ein wichtiges Qualitätskriterium.
FER befürchtet mehr Bürokratie.
Edu-suisse unterstützt die genannten Aspekte.
Hochschulbereich
Swissuni und CRUS verlangen die Streichung von Absatz 2; dieser Detaillierungsgrad gehöre auf Verordnungsstufe.
FH Schweiz vermisst die Arbeitsmarktorientierung, die Anerkennung der Abschlüsse und Titel sowie die Durchlässigkeit als Kriterium.
Absatz 3 Kantone
Die Kantone GL, GR, SZ, AG, AR, FR, NE, AI, SO, UR und VS äussern sich skeptisch gegenüber weiteren allgemeinen Regelungen zur Qualität. Die Methodenfreiheit in der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung müsse gewährleistet bleiben.
Der Kanton LU findet eine Zuständigkeit des BBT zur Definition von Richtlinien zur Qualität im Hochschulbereich nicht angemessen. Der Kanton TI sieht dafür die Weiterbildungskonferenz zuständig.
Die Kantone BL und SH verlangen ein Mitspracherecht der Kantone.
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