Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
Art. 8 Verbesserung der Chancengleichheit
Bund und Kantone sind bestrebt, mit der von ihnen geregelten oder unterstützten Weiterbildung insbesondere:
a. die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen;
b. den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen;
c. die Integration von Ausländerinnen und Ausländern zu erleichtern;
d. die Arbeitsmarktfähigkeit von geringqualifizierten Personen zu verbessern.
Kantone
Die Kantone GL, GR, GE, SZ, AR, TI, BE, BS, NE, SO, VD sowie SKOS erachten den Grundsatz als bedeutsam. Kanton BE hebt hervor, dass der Artikel die Chancengleichheit als Querschnittthema definiert.
Der Kanton GR vermisst eine Konkretisierung des Artikels.
Der Kanton VD vermisst Regelungen zur Finanzierung.
Der Kanton TI möchte auch ältere Personen als Zielgruppe aufgeführt wissen. Der Kanton BE möchte den Wiedereinstieg explizit erwähnen.
Die Kantone BL, BE, AR, NE, NW, SH und OW möchten die Arbeitsmarktfähigkeit mit „gesellschaftlicher Integration“ ergänzen. Die Kantone VD und JU möchten die Notwendigkeit einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt hervorheben. Für den Kanton VS ist auch die Mobilität der geringqualifizierten Personen wichtig.
Der Kanton JU spricht sich für einen Buchstaben f aus: "tenir compte des contraintes géographiques pour l'accès à la formation continue."
Der Kanton ZG ist der Ansicht, dass dieser Grundsatz nichts Neues bringt und deshalb gestrichen werden kann.
VSAA weist darauf hin, dass sich die Benachteiligtengruppen je nach Spezialgesetz deutlich unterscheiden können. Deshalb sollen die einzelnen Gruppen in den Spezialgesetzen definiert werden.
Parteien
Die SP Schweiz fordert eine verbindlichere Formulierung dieses wichtigen Artikels.
Die SVP fordert die Streichung des Artikels, da dieser nichts Neues bringe, bzw. Zielgruppen aus Spezialgesetzen heraus generalisiere. Buchstabe d sei in die Ziele in Artikel 4 aufzunehmen.
Die GLP fordert die Erwähnung von zusätzlichen Zielgruppen: gering qualifizierte Jugendliche sowie Personen mit Betreuungs- und Erziehungsaufgaben (Wiedereinstieg). Auch die Grünen betonen die Wichtigkeit des Wiedereinstiegs und begrüssen den Grundsatz ausdrücklich.
Die EVP ist mit dem Artikel einverstanden.
Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete
Der Städteverband betont die Wichtigkeit des Grundsatzes und plädiert für die Aufnahme des Themas Wiedereinstieg.
Dachverbände der Wirtschaft
KV Schweiz begrüsst den Artikel und betont, dass eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt wichtig ist. Dies stelle einen Zielkonflikt mit dem AVIG dar.
SGB fordert, die Gleichstellung sei unabhängig vom Beschäftigungsgrad sicherzustellen.
SAV befürwortet grundsätzlich den Artikel, dieser dürfe aber nicht zu einer Verteuerung der Angebote führen.
Interessierte Kreise
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