Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
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Öffentlich-rechtliche und staatlich unterstützte Bildungsanbieter haben für ihre Weiterbildungsangebote, die in Konkurrenz stehen zu Weiterbildungsangeboten nicht subventionierter privater Anbieter, Marktpreise zu verlangen. Sie haben im betrieblichen Rechnungswesen Kosten und Erträge der einzelnen Bildungsangebote auszuweisen.
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Eine Quersubventionierung der staatlich durchgeführten, unterstützten oder geförderten Weiterbildungsangebote ist nicht zulässig, soweit sie nicht gesetzlich vorgesehen ist.
011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.437569 37/78