Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
KHF, KHF Technik, BGS, Hotelleriesuisse, PharmaSuisse, SMC, H+, SVA, SHV, Curaviva, SVBG und MPA begrüssen den Grundsatz.
Pflegehelfer begrüssen den Wettbewerbsgedanken, zweifeln aber daran, dass der Wettbewerb in allen Bereichen spielt.
Gewerbeverband LU, holzbau und ODEC begrüssen den Grundsatz, zweifeln aber an seiner Durchsetzbarkeit. Ähnlich äussert sich BBZ.
VMTW, SVEB, edu-suisse und interieursuisse vermissen eine Instanz für Klagen bei Verstössen.
Pro Senectute begrüsst den Grundsatz prinzipiell, warnt aber davor, Bildung lediglich unter ökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten.
LCH fordert, dass der Schutz der Marktteilnehmenden sichergestellt wird, die Bestimmungen aber nicht weiter gehen.
KV Bildungsgruppe, SKKBS, TRBS und SDK lehnen den umfassenden Geltungsanspruch des Artikels ab. KV Bildungsgruppe und SKKBS schlagen stattdessen eine Formulierung nach Artikel 11 BBG vor. TBZ beurteilt Absatz 1 als problematisch, da Staat und Private mit ungleichen Ellen gemessen werden.
SVEB erachtet den Artikel hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher Praxis als falsch formuliert und in seinen Konsequenzen nicht durchdacht. SVEB präsentiert einen Textvorschlag.
Hotelleriesuisse und SVEB fragen, was unter „wirksamer Wettbewerb“ zu verstehen ist. VSP schlägt die Streichung von „wirksam“ vor.
CRFC, AGILE, FRAFFA, SVEB, Ebenrain, CSDE, CFC, FAB und UNESCO fordern Ausnahmen für Angebote im öffentlichen Interesse.
EgalitéHandicap, Caritas, ASI und insieme befürchten einen Zielkonflikt mit dem Grundsatz der Chancengleichheit.
Syndicom und vpod verlangen eine Streichung des Artikels, da dieser zu einer Verteuerung der kantonalen Weiterbildungsangebote führe. Auch Caritas fordert eine Streichung des Artikels.
Cgas, L&S, IG Grundkompetenzen und Movendo verlangen eine Streichung des Artikels, der einen Verlust von niederschwelligen Angeboten zur Folge habe.
ZLB, BBZ, TRBS und SDK befürchten, dass durch diese Regelung keine Weiterbildung an Berufsfachschulen mehr stattfinden kann, was die Grundbildung verteuern würde.
Vpod, SKKBS und cgas befürchten Lohndumping.
BCH macht einen Textvorschlag
„Art. 9 Erhaltung eines konstruktiven Wettbewerbs
1
Der Bund oder einzelne Kantone können verlangen, dass gewisse Angebote von öffentlichrechtlichen und staatlich unterstützten Bildungsanbietern zu Marktpreisen erfolgen, um einen wirksamen Wettbewerb nicht zu verfälschen. Angebote zu Grundkompetenzen gemäss Art. 13 sind von dieser Bestimmung ausgeschlossen.
2
Besteht ein allgemeines Interesse, können Kantone auch Angebote von privaten Anbietern finanziell unterstützen, damit sie konkurrenzfähig zu Angeboten von subventionierten Anbietern bleiben.“
VAA äussert sich skeptisch.
Centre Patronal fordert, dass sich der Staat nur in der formalen Bildung engagiere.
Hochschulbereich
COHEP weist darauf hin, dass der Staat auch Arbeitgeber ist.
FHCH bezweifelt, dass es in der Weiterbildung einen spielenden Wettbewerb gibt.
KFH begrüsst den Grundsatz und verlangt eine Umsetzung mit Augenmass.
SUK beurteilt Absatz 1 als problematisch, da Staat und Private mit ungleichen Ellen gemessen werden.
VSS fordert Ausnahmen für Angebote im öffentlichen Interesse.
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