Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
Der Kanton GE beurteilt den Artikel als wichtig, aber schlecht formuliert. Statt von „Anrechnung“ sollte von „Validierung“ gesprochen werden. Diese Meinung vertritt auch der Kanton BL, JU und der Kanton VS.
Der Kanton VD findet den Artikel noch nicht genügend präzise formuliert. Die Rollen müssten besser geklärt werden und eine Alterslimite müsse eingeführt werden. In Bezug auf eine Altersbeschränkung für Stipendien äussert sich auch der Kanton AI.
Der Kanton FR wünscht sich eine offenere Formulierung.
Der Kanton BS wünscht auch eine Anrechnung an nicht-formale Bildung.
Der Kanton ZG wünscht sich mehr Angaben über das Wie der Anrechnung.
Gemäss dem Kanton UR sollten nicht nur Verfahren, sondern auch Systeme zur Anrechnung gefördert werden.
Der Kanton TI verweist auf die Stellungnahme der SUK.
Parteien
Für SP Schweiz, GLP und CVP ist Anrechenbarkeit und Durchlässigkeit ein wichtiges Anliegen. Auch informell erworbene Kenntnisse sollen angerechnet werden können.
Der Artikel muss gemäss SP Schweiz aber verbindlichere Massnahmen vorsehen und Mittel zur Umsetzung konkretisieren.
Die EVP ist mit dem Artikel einverstanden.
Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete
Dem Städteverband ist Anrechenbarkeit und Durchlässigkeit ein wichtiges Anliegen. Auch informell erworbene Kenntnisse sollen angerechnet werden können. Es soll auf die Qualitätssicherung geachtet werden.
Dachverbände der Wirtschaft
SGB fordert, dass die Gleichwertigkeit der Verfahren über Richtlinien sichergestellt wird. Ausserdem müsse die Formulierung des Artikels präzisiert und eine konkrete Finanzierung vorgesehen werden. Travail.Suisse möchte Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt verpflichten, Massnahmen zur Qualifikation von Personen ohne Erstabschluss zu ergreifen. Diese Massnahmen müssen auch finanziert werden.
SGV sieht die Anrechnung in der Zuständigkeit der Organisationen der Arbeitswelt. Der Bund habe diese deshalb nicht zu regeln.
SAV erachtet die Anrechenbarkeit als wichtig, weist aber auf die Kosten hin und möchte die Qualität gewahrt sehen. Die zuständigen Organe dürften deshalb bei der Entwicklung von Verfahren nicht durch zu viele Vorgaben eingeschränkt werden.
Interessierte Kreise
VMTW, LCH, Swissmechanic, AGILE, samariter, SVOAM, Migros, Retina Suisse und SBV-FSA begrüssen den Artikel ausdrücklich.
Auch OdASanté, Curaviva, Caritas, SRK, Pflegehelfer und ASI, erachten den Artikel als sehr wichtig. Er solle auch eine Finanzierung der Verfahren vorsehen. Diese Meinung teilen auch die samariter.
Für CRFC, arfad, FER und cgas geht es nicht nur um Anrechnung, sondern um Validation.
Für die Stadt Zürich sollte statt von Anrechnung von Anrechenbarkeit gesprochen werden.
Cgas und SAJV fordern Finanzierung und Information über Verfahren sowie Vorschriften für die Ausgestaltung von Kompetenznachweisen.
AGILE, samariter, Stadt Zürich, SRK, Pflegehelfer und UNESCO fordern auch die Möglichkeit der Anrechnung an nicht-formale Bildung.
Syndicom, SKO, SRK, SVEB, Migros und CFC fordern eine Anerkennung in Form von Weiterbildungsabschlüssen für die der Bund Mindestanforderungen aufzustellen hätte. (Diese sind Gegenstand eines neuen Artikels 6 bis).
Der Gewerbeverband LU und FSP melden grosse Vorbehalte an. Die Vorbehalte des FSP betreffen die Regelungskompetenz des Bundes.
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