Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 36Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung

FRAFFA, SavoirSocial, SVEB, VBE, SRK, Pro Infirmis, CSDE, EgalitéHandicap, FAB, SVOAM, VSV, Retina Suisse, SBV-FSA und OTIA begrüssen den Artikel.

SavoirSocial, SVEB, CSDE, SRK, Pro Infirmis, EgalitéHandicap, VSV, Retina Suisse und SBV-FSA vermissen eine Konkretisierung.

CSDE sieht Chancengleichheit als Querschnittthema.

Suissetec fordert einen Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt in die Verantwortung.

Syndicom möchte den Artikel konkreter auf die Anbieterinnen und Anbieter von Weiterbildung beziehen.

CRFC, AGILE, SRK, Pflegehelfer, samariter, Stadt Zürich, SVEB, arfad, CFC und Caritas betonen, dass eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt wichtig sei.

Die NGO Bildungskoalition und mit ihr akte, Greenpeace, Herzstiftung, Pro Natura, SAJV und SUB fordern, den Grundsatz zur Chancengleichheit mit Nachhaltigkeitsaspekten zu erweitern. Dazu soll insbesondere ein neuer Buchstabe e beitragen:

„zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit, insbesondere im Sinne der Chancengleichheit zwischen den Generationen, beizutragen.“

SAJV und Curaviva fordern zusätzlich eine verpflichtendere Eingangsbestimmung.

Cgas begrüsst insbesondere die Zielgruppe der Geringqualifizierten und fordert eine verpflichtendere Eingangsbestimmung.

Pro Senectute sieht eine weitere Zielgruppe in den armutsbetroffenen und sozial wie gesundheitlich beeinträchtigten Menschen. U3 möchte die Weiterbildung auf allen Altersstufen fördern. VBE und VSV möchten einen territorialen Aspekt „regionale Chancengleichheit“ aufnehmen. CSDE den „Wiedereinstieg“. CFC die „Benachteiligten“. AvenirSocial die „Frauen“. STV „ältere Personen“ und „KMU“.

Angesichts der Vielfalt der möglichen Zielgruppen schlägt FER vor, keine Auflistung vorzunehmen.

Pflegehelfer verweisen auf das in Buchstabe b Artikel 4 formulierte Ziel, das ein klares Bekenntnis zur Chancengerechtigkeit in der Weiterbildung darstelle und die Nennung einzelner Gruppen (auf Kosten anderer wie z.B. Bevölkerung im Rentenalter) erübrige.

Insieme bemängelt, dass keine finanziellen Ressourcen erwähnt werden.

FSP fordert eine bereichsspezifische Konkretisierung sowie eine Ausstattung mit finanziellen Mitteln. Swissmechanic SO, Swissmechanic GR, Swissmechanic und Centre Patronal fordern eine Streichung der Buchstaben a bis c. Diese seien anderswo schon geregelt.

Movendo vertritt dieselbe Position wie SGB.

alliance F möchte die "Arbeistmarktfähigkeit aller Personen" verbessern. Sie weist zudem darauf hin, dass die Bedürfnisse von Behinderten sich nicht von denjenigen anderer Nutzerinnen und Nutzern von Weiterbildung unterscheiden.

Der vpod vermisst Bezüge zu einschlägigen Konventionen und internationalen Verpflichtungen, beispielsweise im Bereich der Rassendiskriminierung, der Chancengleichheit etc.

Hochschulbereich

AMS schlägt eine Neuformulierung des Artikels vor und möchte die älteren Arbeitnehmenden als Zielgruppe aufnehmen.

Für die EMPA bleibt abzuwarten, ob sich mit dem Gesetz eine Verbesserung im Bereich der Chancengleichheit ergibt.

VSS und FH Schweiz begrüssen den Artikel. VSS vermisst eine Konkretisierung.

Art. 9 Vermeidung von Wettbewerbsverfälschungen

1

Die staatliche Durchführung, Unterstützung oder Förderung von Weiterbildung darf den wirksamen Wettbewerb nicht verfälschen.

011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.437569 36/78