Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 43Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung
Der Kanton AG schlägt „subjektfinanziert“ statt „nachfrageorientiert“ vor.
Der Kanton TG beurteilt die Formulierung als unverständlich.
Der Kanton GE spricht sich für Bildungsgutscheine aus.
Der Kanton BE fordert eine Beurteilung der Finanzierungsform nach der Wirkung.
Der Kanton VS fordert eine Ergänzung „… et selon les disponibilités budgétaires“.
Der Kanton JU fordert eine Änderung: "La Confédération verse des aides financières en fonction des besoins." sowie einen neuen Absatz 3 "Le mode de financement peut prendre la forme d'un subventionnement de l'offre ou de la demande."
Parteien
Die Grünen stellen sich auf den Standpunkt, dass die Nachfrageorientierung nicht immer die wirksamste Förderung darstelle und dass deshalb Ausnahmen nötig sind.
Dachverbände der Wirtschaft
KV Schweiz, SGB und SGV finden, dass nachfrageorientierte Finanzierung, angebotsorientierte Finanzierung oder eine Kombination davon möglich sein muss.
SBVg unterstützt diesen Absatz. Angebotsorientierte Finanzierung wird ausdrücklich abgelehnt.
Travail.Suisse schlägt „vorwiegend nachfrageorientiert“ vor.
Economiesuisse und SAV begrüssen den Absatz. SAV weist darauf hin, dass die Nachfrageorientierung vielleicht noch nicht in allen Teilen „reif“ sei.
Interessierte Kreise
CRFC, cgas, vpod, KV Bildungsgruppe, Stadt Zürich, SavoirSocial, arfad, Ebenrain, CSDE, CFC, interieursuisse, TBZ, ZLB, FAB, SSL, SVOAM, BBZ, VSV, Movendo, Migros und carnasuisse finden, dass sowohl nachfrageorientierte als auch angebotsorientierte Finanzierungsformen (oder Kombinationen) notwendig sind.
Edu-suisse, swissmem und FER begrüssen die Nachfrageorientierung. Swissmem weist darauf hin, dass eine nachfrageorientierte Finanzierung auch über die Anbieter abgerechnet werden könne.
SVEB findet eine reine Nachfrageorientierung zu radikal und weist auf Spezialgesetze hin, die diese
23
Vorgabe nicht erfüllen (AVIG, BBG, IVG ).
Pro Senectute ist für Bildungsgutscheine.
SKKBS plädiert für eine angebotsorientierte Finanzierung, da Weiterbildung nicht eine „Eintagsfliege“ werden soll.
L&S und IG Grundkompetenzen verlangen eine Streichung von Absatz 2.
VSEI wünscht eine Überprüfung der Auswirkungen von Absatz 2.
Hochschulbereich
CSST fürchtet, dass eine Nachfrageorientierung zu einer Verschlechterung der Angebote im Hochschulbereich führen könnte.
swissuni findet, dass sowohl nachfrageorientierte als auch angebotsorientierte Finanzierungsformen (oder Kombinationen) notwendig sind.
23
831.20
011/2011/03844 \ COO.2101.108.5.437569 43/78