Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/19: Bundesgesetz über die Weiterbildung (Weiterbildungsgesetz, WeBiG) · 78 Seiten

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Vernehmlassung zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Weiterbildung

Economiesuisse hat den Eindruck, dass dieser Artikel Tür und Tor für Subventionen an Verbände und andere Institutionen der Weiterbildung öffnet. Der Gesetzesentwurf müsse dahin gehend konkretisiert werden, dass die Bedingungen einer Finanzierung – auch privater – Organisationen klar und ersichtlich seien. Aus Sicht der economiesuisse sollten einzig solche Institutionen finanziell unterstützt werden, die einen explizit gesellschaftlichen Auftrag wahrnehmen (öffentliches Gut), für den kein echter Markt besteht und daher kein privatwirtschaftliches Angebot vorliegt.

SAV signalisiert Vorbehalte gegen eine dauerhafte Subventionierung von einigen wenigen Organisationen. Beiträge für die Entwicklung können auch auf Projektbasis geleistet werden. Es sei sicher zu stellen, dass solche Organisationen nur in Verbindung mit Leistungszielen gefördert werden. Schliesslich weist SAV darauf hin, dass Zielkonflikte entstehen könnten, wenn solche Organisationen auch Projekte durchführen würden und in der Weiterbildungskonferenz Einsitz verlangten.

Interessierte Kreise

Elternbildung CH und SVEB begrüssen den Artikel.

SIA und OTIA vermissen eine genaue Definition dessen, was eine Organisation der Weiterbildung ist. Für Hotelleriesuisse ist aus dem Entwurf nicht ersichtlich, wie sich eine Finanzierung solcher Organisationen legitimiert.

SAGS verlangt die Aufnahme von „Stiftungen“ und ist der Ansicht, dass generelle Informations‐ und Koordinationsaufgaben zu den ureigensten Aufgaben von Organisationen gehören und über Mitgliederbeiträge finanziert werden sollen. Eine Subventionierung der allgemeinen Verbands‐ oder Stiftungstätigkeit ist keine Staatsaufgabe.

SMC spricht sich gegen die Finanzierung von Organisationen der Weiterbildung aus. Lediglich eine Projektfinanzierung sei sinnvoll.

HKBB und scienceindustries verlangen, dass auch Organisationen der Arbeitswelt unterstützt werden sollen.

Centre Patronal und FER warnen vor unnötigen Subventionen.

Movendo schliesst sich der Forderung von SGB an.

Absatz 2 Kantone

Die Kantone VD, JU und VS möchten, dass der Bund nicht lediglich gesamtschweizerische Organisationen unterstützen kann, sondern auch regional tätige.

Der Kanton UR möchte, dass lediglich gesamtschweizerische Organisationen unterstützt werden, die in ihrer Tätigkeit auch regional angemessen vertreten sind.

Parteien

Die GLP schlägt einen Buchstaben c vor: „interkantonale Interessen geltend gemacht werden durch die Weiterbildungskonferenz.“

Dachverbände der Wirtschaft

Der SBVg scheinen die Anforderungen zu wenig präzise formuliert zu sein. Sie schlägt vor:

„c. für höchstens vier Jahre gewährt,

d. handeln im öffentlichen Interesse

e. werden nur unterstützt, falls ohne eine solche Unterstützung ihr Angebot nicht oder nicht in ausreichendem Mass zustande käme.“

SGB fordert die Streichung von Buchstabe b.

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